Fördermöglichkeiten

Der Verein für hessische Geschichte und Landeskunde e.V. unterstützt mit Rat und Geld unter Beachtung seiner Satzung § 3 „Aufgabe und Zweck“ und den sonstigen Gegebenheiten des Vereins wissenschaftliche Arbeitsvorhaben unterschiedlichster Art, insbesondere Publikationen und Projekte. Ein solches Projekt war die Verfilmung älterer hessischer Zeitungsbestände vor 1945 in Zusammenarbeit mit den Universitätsbibliotheken Kassel und Marburg. Ein aktuelles Sondervorhaben des VHG stellt die im Januar begonnene Digitalisierung der „Periodischen Blätter“ und der „Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde“ dar. Der Inhalt ist weitgehend bereits wortweise abfragbar (siehe Unterseite MHG).

Finanzielle Zuwendungen erhalten ausschließlich Vorhaben des Vereins, das sind der Gesamtverein und seine Zweigvereine. Solche Vorhaben können mit externen Partnern gemeinsam durchgeführt werden, sofern die Verantwortung für die Durchführung nach innen wie außen federführend beim Verein liegt.

Förderanträge sind an den Vorsitzenden zu richten, Anschrift: Verein für hessische Geschichte und Landeskunde, z.Hd. Herrn Dr. Dirk Richhardt, Kirchgasse 4, 34626 Neukirchen

PfeilsymbolAntrag auf Projektförderung als Word-Dokument zum Herunterladen.

 

Publikationen

I. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde (ZHG )

Kostenfrei werden wissenschaftliche Forschungsergebnisse nach Annahme durch die Redaktion veröffentlicht. Der Autor erhält 25 Sonderdrucke seines Aufsatzes. Jedes Jahr erscheint ein Band von maximal 396 Seiten.

II. Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde (MHG)

Kostenfrei werden aktuelle Zwischenberichte von Forschungsvorhaben, Kurznachrichten aller Art, Leserbriefe neben den üblichen Vereinsnachrichten nach Annahme durch die Redaktion veröffentlicht. Belegstücke erhalten nur die Mitglieder des Vereins. Jedes Jahr erscheinen zwei Hefte von 48 Seiten und Umschlag.

III. Hessische Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde (Forschungen)

Längere wissenschaftliche Forschungsergebnisse können in der Regel nur als Monographie veröffentlicht werden. Der Verein druckt solche Arbeiten bei Befürwortung durch die Redaktion, gegebenenfalls durch die Wissenschaftliche Kommission VHG, in dieser Serie, sofern die Herstellungskosten durch Zuwendungen aller Art zur Verfügung stehen. Der Verein gewährt einen Druckkostenzuschuß von bis zu 2000 Euro aus dem Erlös verkaufter VHG-Publikationen. Erfahrungsgemäß können daher höchstens 2 bis 3 Bände im Jahr erscheinen. Die darüber hinaus erforderlichen Herstellungskosten werben Autor und Verein gemeinsam extern ein. Der Autor erhält in der Regel 25 Freiexemplare.

IV. Sonstige VHG-Publikationen, insbesondere die der Zweigvereine

Sonstige VHG-Publikationen werden grundsätzlich erst dann gedruckt, wenn die Herstellungskosten finanziert sind. Publikationen der Zweigvereine VHG werden auf der Basis eines Beschlusses des Hauptausschusses aktualisiert am 20.11.2004 auf Antrag vom Gesamtverein mit finanziert.

 

Sonstige VHG-Vorhaben (Ausstellungen, Symposien, etc, )

Der Verein finanziert sich fast ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder. Der Hauptvorstand kann trotzdem gelegentlich auf der Basis von Hauptausschussbeschlüssen Zuschüsse zu VHG-Sondervorhaben insbesondere in den Zweigvereinen gewähren, wenn eine überörtliche Auswirkung erkennbar ist und Finanzmittel nachweislich zur Verfügung stehen. Ein jüngstes Beispiel für ein VHG-Sondervorhaben sind die rd. 70 Aktionen im Verein in fast allen Zweigvereinen aus Anlaß des 500. Geburtstages von Landgraf Philipp von Hessen in 2004.