Mitgliedschaft
Formular zur Beitrittserklärung zum Ausdrucken
Satzung und Ehrenordnung des VHG

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern, korrespondierenden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

Aufnahme


Vereinsnadel

Die Aufnahme der Einzelmitglieder und korporativen Mitglieder (Gemeinden, Behörden, Verbände, Unternehmungen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts) erfolgt auf Grund schriftlicher Anmeldung durch den geschäftsführenden Hauptvorstand unter Vermittlung der Zweigvereine. Die Aufnahme geschieht durch Aushändigung der Mitgliedskarte und der Satzung. Der Hauptvorstand kann die Aufnahme unter Angabe der Gründe ablehnen. Korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder werden vom Hauptausschuß ernannt.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Im Todesfall erlöschen die gegenseitigen Verbindlichkeiten sofort.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Abmeldung beim geschäftsführenden Hauptvorstand durch Vermittlung des Zweigvereins, spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres. Die Abmeldung befreit nicht von der Leistung des laufenden Jahresbeitrages.

Der Ausschluß durch den Hauptvorstand kann erfolgen, wenn das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag trotz Anmahnung im Rückstand ist. Auf Beschluß des Hauptausschusses erfolgt Ausschluß, wenn das Mitglied den Vereinsinteressen gröblich zuwiderhandelt oder sonst seine Verpflichtungen dem Verein gegenüber erheblich und schuldhaft verletzt hat.

Berufung

Gegen die Ablehnung der Aufnahme oder den Ausschluß kann innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides Einspruch beim Hauptvorstand erhoben werden. Die endgültige Entscheidung trifft die nächste Jahreshauptversammlung.

Beiträge

Der Jahresbeitrag wird von der Jahreshauptversammlung auf Vorschlag des Hauptvorstandes festgesetzt. Beschlüsse des Hauptausschusses auf Änderung des Beitrages hat der Hauptvorstand der Jahreshauptversammlung vorzutragen. Die Mitglieder führen ihren Beitrag an die Zweigvereine ab, die dann mit dem Hauptverein abrechnen. Korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen nicht verpflichtet. Die Beiträge der korporativen Mitglieder bestimmen sich nach den mit diesen getroffenen besonderen Vereinbarungen. Die gleiche Regelung gilt für die fördernden Mitglieder. Mittel und etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. "Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke." Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder

Zu korrespondierenden Mitgliedern können außerhalb des Arbeitsgebietes wohnende Gelehrte oder Persönlichkeiten ernannt werden, von denen sich der Verein eine wesentliche Förderung seiner Bestrebungen erhofft. Zu Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die Erforschung der hessischen Geschichte erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch den Hauptausschuß.

Fördernde Mitglieder

Als fördernde Mitglieder können Personen oder Unternehmungen aufgenommen werden, die in der Lage und bereit sind, den Verein und seine Bestrebungen ideell und materiell zu fördern. Fördernde Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder, besitzen aber kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und unterliegen nicht deren Beschlüssen. Fördernde Mitglieder entrichten einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe nach Richtlinien des Hauptvorstandes im Einzelfalle vereinbart wird. Fördernde Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vermögen des Vereins oder auf Rückzahlung geleisteter Beiträge.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder verpflichten sich zur Mitarbeit nach Maßgabe ihrer Kräfte. Alle Mitglieder erhalten die "Zeitschrift" und die "Mitteilungen" des Vereins kostenlos, sonstige Veröffentlichungen des Vereins zu ermäßigten Preisen. Die Mitglieder haben Zutritt zu allen Veranstaltungen des Vereins, Stimmrecht und Wahlfähigkeit sowie freie Benutzung der Sammlungen und Büchereien nach den hierfür geltenden Bestimmungen.