Zweigvereine des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde e.V. Kassel
Zweigverein Biedenkopf Zweigverein Hofgeismar Zweigverein Altkreis Rotenburg
Zweigverein Eschwege Zweigverein Homberg/Efze Zweigverein Schmalkalden
Zweigverein Felsberg Zweigverein Kassel Zweigverein Schwalm
Zweigverein Frankenberg Zweigverein Kaufunger Wald-Söhre Zweigverein Witzenhausen
Zweigverein Fritzlar Zweigverein Marburg  

Untergliederung des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde e.V. Kassel

Zur Förderung der örtlichen Zusammenarbeit können sich die Mitglieder zu Zweigvereinen zusammenschließen. Sie regeln ihr Vereinsleben selbständig. Die Zweigvereine sind Glieder des Hauptvereins. Sie können eigene Satzungen aufstellen, die der vorliegenden Satzung nicht entgegenstehen dürfen; die Satzungen müssen vom Hauptvorstand bestätigt werden. Soweit keine besondere Satzung vorliegt, ist die Satzung des Hauptvereins sinngemäß anzuwenden.

Jeder Zweigverein wählt einen Vorstand, dessen Mitglieder dem Hauptvorstand namentlich anzuzeigen sind. Dieser Vorstand hat die Mitgliederlisten zu führen, die An- und Abmeldungen dieser Mitglieder dem Hauptvorstand zu übermitteln und die Erhebung und Abführung der Beiträge an den Hauptverein zu besorgen. Die Leitung, Arbeitsverteilung und Geschäftsführung der Zweigvereine regeln sich sinngemäß nach den Vorschriften dieser Satzung. Die Zweigvereine erheben für ihre eigenen Bedürfnisse einen Zuschlag zu dem allgemeinen Mitgliedsbeitrag.

Reisekosten, die durch die Vertretung der Zweigvereine beim Hauptausschuß entstehen, sind von den Zweigvereinen zu tragen. Korporative Mitglieder, fördernde Mitglieder und auswärtige Einzelmitglieder werden in der Regel vom Hauptverein betreut.