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[Bod]mann: „Mit vieler Mühe und einem Aufwande von 700 fl. ließ er 21,462 Urkunden abschreiben und vereinigte sie in 12 Foliobänden, die er in Schweinsleder einbinden ließ. Nachdem aber Mainz an Frankreich abgetreten wurde, sah er seinen Zweck vereitelt und verkaufte am 4. Febr. 1804, durch Verhältnisse gedrungen, die Theile 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 unserer jetzigen Staatsregierung, und diese Bände befinden sich im Geh. Staats-Archive zu Darmstadt. In dem 3. Bande seines Exemplares von Gudenus Cod. Dipl. welches Herr Domdechant W e r n e r besitzt, steht auf dem ersten weißen Blatte von seiner Hand geschrieben: Moguntia post pacem Lunevillanam Francis prorsus cessa, ego Bodmann a. 1803 hanc pretiosam collectionem, quae integram historiam diplom. terrarum Mogunt. et jus publicum earundem complectebatur, (constabat enim ex 21,462 chartis ineditis ex originalibus descriptis) distraxi, aulisque Hassiacis et Nassovicis vendidi. Auspice Deo certissime tam historiam, quam jus Mogunt. diplomaticum exinde consummassem, sin regiminis electoralis formulam diutius servare placuisset. F. J. Bodmann. Wo sich die Bände, 1, 9, 10, 11 und 12 jetzt befinden, habe ich, trotz vielfältiger Erkundigungen, nicht erfahren können. Nach seinem Tode (21. Octbr. 1820) wurden mir von seiner Wittwe und beiden großjährigen Kindern seine Urkunden und Notizen durch mehrere Monate zur Benutzung überlassen, und bei der im Jahr 1825 von der Staatsregierung requirirten Inventur der bei ihm befindlichen Urkunden des Departementsarchivs wurde ich wieder zugezogen, und alle gingen durch meine Hände. Im J. 1827 wurden alle seine nicht requirirten Urkunden, mit seinen literarischen Bruchstücken, mehreren Codicibus Mstis, Helwich’s Antiquitates Mog. in 3. Foliobänden, die Manuscripte von Dürr, viele Silbermünzen und eine große Siegelsammlung, zum Bedauern aller Mainzer Patrioten, in’s Ausland verkauft.“ Aehnliches erzählt Ebenderselbe in seiner Geschichte des Rheinischen Städtebundes (Mainz, 1843) Bd. II. Vorr. S. VII.

In Privatschreiben hat der würdige Greis dem Unterzeichneten diesen Gegenstand wiederholt und nachdrücklichst an das Herz gelegt. Keine Nachforschung in der Nähe und Ferne ist unterlassen worden, so daß das Resultat jetzt mitgetheilt werden kann. Herr Archivar

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