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nämlich durch die Bestimmung, alle Sektionsberathungen, welche ohnehin nach den Statuten nur fakultativ sein sollten, aufzuheben und denjenigen, welche Angelegenheiten von minder allgemeinem Interesse in Erörterung bringen wollen, es zu überlassen, hierzu einen kleinern oder größern Kreis von Theilnehmern um sich zu versammeln. Hierdurch sei nun der Verein deutscher Geschichtsforscher von der Hauptversammlung abgesondert und in eine selbstständige Stellung versetzt worden, worauf derselbe zum Zwecke seiner weitern Ausbildung die Wahl des schon oben erwähnten provisorischen Ausschusses vorgenommen habe.–

Ueber die im v. J. zu Frankfurt beschlossene Ausarbeitung eines Verzeichnisses sämmtlicher deutschen Ortschaften zwar nichts Näheres verhandelt worden; doch hatte man sich von verschiedenen Seiten persönlich gegen Herrn Wippermann mit dem Plane einverstanden erklärt, welchen Dr. Landau in der Augsburger allgemeinen Zeitung veröffentlicht hat. Ein anderer Vorschlag desselben, die Spezialvereine zur Aufstellung eines Verzeichnisses sämmtlicher deutschen Erzbischöfe, Bischöfe etc. aufzufordern, war durch die Erklärung unseres Vereinsmitgliedes, Herrn Mooyer zu Minden, daß ein solches bereits bis zum Drucke vollendet sei, erledigt worden.

Es erfolgte hierauf die Verlesung des Antrags des Herrn Gymnasial-Direktors Vilmar, welcher dahin ging: „den Dr. Landau zu vermögen, daß derselbe die von ihm längst angekündigte und versprochene Geschichte und Beschreibung der Hessischen Wüstungen bald möglicht herausgebe“ und daß der Verein „diese Herausgabe, entweder ganz oder theilweise übernehme und thätigst fördere.“ Der Ausschuß hatte bereits in seinen Vorberathungen sich mit dem Antrage einverstanden erklärt und auch die Versammlung trat demselben einhellig bei. Dr. Landau sprach hierauf die Bereitwilligkeit aus, seine Arbeit, welche das Ergebniß einer zehnjährigen Forschung sei, alsbald zum Drucke vorzubereiten; das Werk, bemerkte derselbe weiter, werde alle auf hessischem Boden liegenden im Verlaufe der Zeit wüst gewordenen Ortschaften umfassen und zwar mit Einschluß der des Darmstädtischen Oberhessens, weil dieses uns ohnedem so nahe verwandte und beinahe ringsum von kurhessischen Gränzen berührte

 

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