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sprach Hr. Oberhofmeister Nebelthau über die Geschichte der Entstehung und Entwicklung der Hessischen Strombezirke und wies nach, wie diese Eintheilung des Landes zuerst unter Landgraf Moriz und zwar als eine blos administrative Einrichtung hervortrete und erst später und nur nach und nach auf die landständischen Verhältnisse übertragen worden sey, doch keineswegs in der Weise, daß man darin Wahlbezirke im neueren Sinne dieses Wortes zu erkennen vermöge, was überhaupt auch schon deshalb nicht möglich sey, weil die alten Stände nicht aus eigentlich gewählten Vertretern, wie sie die heutige Verfassung habe, sondern aus Corporationen und auf den engern Landtagen aus deren Delegirten bestanden hätten.
2.) Zu Marburg.17. August . Herr Gymnasialdirector Vilmar trug Bemerkungen über hessische Idiotismen vor, indem er mehrere Gesichtspunkte aufstellte, aus welchen dieselben zu betrachten seyen, um theils zur Erläuterung und Ergänzung unserer heutigen gemein hochdeutschen (s. g. Schrift-) Sprache, theils zur Beleuchtung der ältern Volkssitten, der deutschen Mythologie etc. zu dienen. Der in Dienstgeschäften hier anwesende etc. Dr. L a n d a u aus Kassel gab hierauf eine auf urkundliche Mittheilung gestützte Schilderung des Jagdlebens, und zumal der Jagdetiquette an den deutschen Höfen in der Mitte des vorigen Jahrhunderts.
3.) Zu Hanau:5. August. Herr Pfarrer Calaminus theilte einige neuere Fortsetzungen aus der Hanauer Kirchengeschichte mit, besonders über die schwer zu erklärende Persönlichkeit und reformatorische Stellung des Inspectors Adam Hertzog (1598 – 1600) in Hanau, der auch in der Ysenburgischen Reformationsgeschichte merkwürdig ist. Dann hielt Hr Landgerichtsassessor Schüler Vortrag über die Quellen des positiven Rechtes, mit Anwendung der gezeigten Ergebnisse auf das deutsche Recht in seiner verschiedenen Gestaltung, besonders auf das Solmsische Landrecht. 7. Oktober. Hr. Consul Walther: Ueber die zur Milderung der in den Jahrer 184 6/7 herrschenden Noth in Hanau getroffenen Maßregeln, besonders der verschiedenen Hülfsvereine; mit Anfügung
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