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denen jene zuerst bei dieser Gelegenheit in der Schaumburger Geschichte erwähnt wird, haben noch jetzt Besitzungen in der Gegend von Sachsenhagen. Diesen Ort wird man hiernach als die äußerste Gränze des, nach dem Falle Heinrich des Löwen neu gebildeten Herzogthums Sachsen betrachten und Alles, was diesseits desselben nach Westen hingelegen ist, zu Westphalen rechnen müssen.

Stadt und Amt Sachsenhagen wurde 1629 zum Leibgedinge für Elisabeth von der Lippe, Gemalin des Grafen Hermann und Mutter Ottos V., des letzten Grafen von Schaumburg, ausgesetzt, nach dessen Tode als heimgefallenes Lehn vom Bisthum Minden in Anspruch genommen, jedoch nach Beseitigung dieser Ansprüche, 1647 zwischen Hessen und Lippe getheilt.

Zugleich berichtigte Herr Wippermann seine in einem früheren Vortrage über die Begründung Obernkirchens ( Periodische Blätter von 1853 Nr. 1) gemachten Angaben, daß von einer päpstlichen Bestätigung Oberkirchens nichts bekannt sei. Es findet sich nämlich nicht bloß eine ungedruckte Urkunde v. 29. October 1329, wodurch Papst Johannes XXII. die Freiheiten des 1167 vom Bischof Werner zu Minden gegründeten Klosters Obernkirchen bestätigte und eine gleiche Bestätigungsurkunde Alexanders VI. vom 21. Juli 1501, sondern noch ein anderes ungedrucktes und bisher völlig unbekannt gewesenes Dokument von größerem Interesse. Dasselbe ist ein Notariatsinstrument vom 11. Januar 1520, durch welches beurkundet wird, daß Propst Johannes Busse, um den Umfang der ihm zustehenden Jurisdiction nachzuweisen, die Urkunde Kaiser Friedrichs I. vom 30 November 1181 (Reg. Sch. Nr. 68. Erhard, Cod. dipl. Westf. II. 156) und weiter eine Urkunde verkündigen ließ, durch welche ein Papst Alexander (III.) einen Propst Heinrich von Obernkirchen und dessen Kirche in St. Peters Schutz nimmt.

2) Herr Stiftsprediger Dr. Hyneck aus Fischbeck trug eine von ihm verfaßte Specialgeschichte des Stifts Fischbeck vor, die er, aus Veranlassung der auf den 12. Januar 1854 fallenden 900jährigen Jubelfeier der Errichtung dieses Klosters durch Kaiser Otto I. bearbeitet und dabei alle Urkunden des Stiftsarchives benutzt hatte. Sein durch ungedruckte Urkunden belegter Vortrag, noch vor das Jahr 954 zurückgehend und durch eine von ihm aufgestellte Gaukarte verdeutlicht, schloß vor der Hand mit dem Jahre 1320, soll

 

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