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Herr Geh. Regierungsrath Schröder machte auf das zu Basel erscheinende „Leben und ausgewählte Schriften der Väter und Begründer der reformirten Kirche“ aufmerksam.
Herr Physicus Dr. Höfling zu Naumburg, jetzt zu Eschwege, hat dem Vereins–Ausschusse zu Kassel die Anzeige gemacht, dass in dem „alten Walde“ auf der Gränze zwischen dem kurhessischen Amte Naumburg und dem Fürstenthume Waldeck mehr als 100 Steinhügel sich befänden, welche allem Anscheine nach alte Grabhügel seien. Die Steine seien sehr geschwärzt und wie durch die Einwirkung eines heftigen Feuers verschlackt. – Im Frühjahre habe man bei Riede einen Hügel geebnet und 2 Urnen darin gefunden, eine von schwarzem, die andere von rothem Thon, letztere von zierlicher Arbeit, beide jetzt im Besitze des Herrn Barons Rudolph von Buttlar zu Elberberg. – Eine Untersuchung verdienten auch wohl der Hünstein am Heiligenberge zwischen Altendorf und Heimarshausen, der Runstein auf dem Monschein zwischen Ippinghausen und Bründersen, und der Stein hinter der Kirche zu Martinhagen.
2) Des Vereins zu Nassau.Die Thätigkeit des Vereins, soweit sie auf das Museum Bezug hat, war im Verlaufe dieses Sommers mehrfachen Hemmungen ausgesetzt. Erstlich war der Besuch unserer Sammlungen durch die im Innern des Gebäudes begonnenen umfassenden Umbauten und anderweiten Einrichtungen für das Publikum erschwert, eine Masse von Alterthümern mußte aus dem im Umbau begriffenen Raume weggebracht und in unseren ohnehin beengten Lokalitäten provisorisch zusammengehäuft werden, endlich war der langjährige Conservator des Museums, der am 19. Juli d. J. verstorbene Herr Baumeister Kihm, schon seit Frühjahr erkrankt und so hinfällig geworden, daß für seine Unterstützung oder Stellvertretung – abwechselnd durch die übrigen Mitglieder des Vorstands – Sorge getragen werden mußte. Der Verstorbene, der zwanzig Jahre lang dem Verein seine Kräfte gewidmet, hat sich durch treue Beaufsichtigung der Sammlungen und zumal durch Sorgfalt und Zuverlässigkeit bei allen Ausgrabungen und Aufnahmen des Vereins ein bleibendes Andenken erworben. Die vorliegenden Verhältnisse aber mußten dem Vorstande die Pflicht auferlegen, für eine Stellvertretung Sorge zu tragen und hatte
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