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LVI sei, das einstige Vorhandensein einer jedenfalls mit Steinunterbau versehenen, nur in ihrer Breite nicht mehr sicher festzustellenden Strasse durch die von ihr noch vorhandenen Ueberreste und Merkmale in ihrem ganzen Verlaufe darzuthun. Dieser Strassenzug sei durchweg mit umsichtigster Benutzung des Terrains und bequemster Ausgleichung des Gefälles angelegt gewesen und bilde die denkbar zweckmässigste, sowie kürzeste Verbindung zwischen dem Miltenberger Altstadtkastell und der Alteburg bei Walldürn. Später habe sich denn auch die Fortsetzung dieser Strasse in gleicher Beschaffenheit auf der ganzen Strecke bis Stockstadt und bezw. bis Seligenstadt nachweisen lassen. — Nach der bisherigen Darstellung war also nunmehr durch den thatsächlichen, wo immer möglich durch Ausgrabung erbrachten Nachweis von 24, theilweise noch in geschlossener Reihe liegender Wachtstationen, eines kleinen Zwischenkastelles, der Ueberreste von Wall und Graben in einer Gesammtausdehnung von ca. 6 km., sowie der begleitenden Heerstrasse der Verlauf der einstigen römischen Reichsgrenze für die 20 km. lange Strecke vom Südrande der Gemarkung von Walldürn bis zum Maine bei Miltenberg urkundlich und zweifellos festgestellt. Zur vollständigen Ausfüllung der in Frage stehenden Limeslücke verblieb hiernach die Aufgabe, da inzwischen der Pfahlgrabenzug von Grosskrotzenburg bis zur Wetter durch rühmliche Leistungen des Hanauer Bezirksvereins erkundet worden war, nun auch auf dem, an sich freilich nicht mehr zweifelhaften Abschnitt von Miltenberg bis nach Grosskrotzenburg im Einzelnen die thatsächlichen Anhaltspunkte und Beweisstücke für diese Fortsetzung des Limes am linken Mainufer zu erbringen. Mit höchster Wahrscheinlichkeit durfte aber angenommen werden, dass auch diese Grenzstrecke, ähnlich der geschilderten, in bestimmten Zwischenräumen durch Hauptkastelle geschützt, und diese durch eine Kette von Wachthäusern unter einander verbunden sein würden. Ebenso liess sich aus früheren Alterthümerfunden und Nachrichten mit Grund vermuthen, dass die Hauptstationen mit den, zumal fast sämmtlich in regelmässigen Abständen von 8—8½ km. von einander entferten [entfernten] Main- [Mainorten]
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