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Zur gefälligen Notiz. Zur Vermeidung von Irrungen wird bemerkt: 1) Das Rechnungsjahr des Vereins läuft vom 1. April bis zum 31. März des nächstfolgenden Jahres. 2) Der Jahresbeitrag wird auf der gewöhnlich im Juli stattfindenden Jahresversammlung festgestellt. 3) Die portofreie Einsendung desselben hat im Monat October jeden Jahres an den Rechnungsführer, Herrn Custos Lenz zu Kassel, zu erfolgen. Die Nichteinsendung wird für eine Ermächtigung angesehen, den Beitrag durch Postnachnahme erheben zu sollen. ____________ Um Weiterungen bei Zusendung der Vereinsschriften an die Mitglieder zu vermeiden, ersuche ich die verehrlichen Vereinsmitglieder ergebenst, mich von etwaigen Veränderungen in Ihrer Adresse baldgefälligst in Kenntniss zu setzen. Wehlheiden, im April 1890. W. Stern, Schriftführer, |
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