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der Burg und Stadt Warburg und der ehemaligen Parochia Pappenheim.« *)

Zum ehemaligen sächsischen Hessengau gehörten: der Kreis Warburg, der Kreis Hofgeismar, ein Theil des Kreises Wolfhagen und das Landgericht Kasseli ausserdem noch die Waldeckschen Aemter: Wetterburg, Arolsen, Roden und ein Theil des Amtes Eilhausen. Die Grafschaft Warburg, zu welcher der sächsische Hessengau gehörte, erstreckte sich nach Norden bis in die Gegend von Dringenberg; Parcellen im Nethegau (Kr. Höxter) so wie im Gau Patherga gehörten noch dazu. Als erblicher Eigenthümer der Reichsburg und Grafschaft Warburg wird 1010 ein Graf Dodiko genannt, welcher ohne Erben zu hinterlassen 1020 starb. Durch kaiserliche Gunst erwarb dann Benno, der Sohn des Grafen Siegrief von Nordheim, die Grafschaft Warburg, welche er jedoch anfangs nur als Aftervasall des Stifts Paderborn, welchem dieselbe als Eigenthum einverleibt worden war, bis zum Jahre 1024 verwaltete. Vom Jahre 1024—1032 war die Grafschaft in den Besitz des Erzbisthums Mainz gekommen, wurde aber dann — nach dem Tode des Erzbischofs Aribo — zum grössten Theil wieder an das Hochstift Paderborn zurückgegeben. Als Aftervassallen blieben dann Graf Benno und seine Nachkommen bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts im Besitz der Grafschaft Warburg. Nach dem Aussterben der Grafen von Nordheim, erbte Graf Hermann von Winzenburg — ermordet 1152 — deren Länderbesitz, welchen später Herzog Heinrich der Löwe bis zu seinem Sturz — 1180 — in seiner Hand hatte. Die kleinen Dynastengeschlechter, die ehemals die Nordheim’schen Ländereien zu Lehen getragen hatten, wurden dann erbliche Besitzer derselben und gelangten nun zu grosser Macht. Es waren dies hauptsächlich: die Grafen Eberstein, von Dassel, Insula (Gieselwerder), die Edlen von Eberschütz, Immenhausen, Homburg u. s. f. — Falckenheiner **) vermuthet, die Hauptmalstätte des alten sächsischen Hessengaues sei identisch mit dem Thy unter der Malsburg, und Schrader ***) glaubt dieselbe am Donnersberg bei Warburg gefunden zu haben. Beide Annahmen sind nicht auf sichere Quellen gestützt. Schrader’s Angabe hat viel für sich, doch urkundlich wird dieser Gerichtsplatz erst im 12. Jahrhundert genannt, als die Justizbezirke der Grafschaften schon beinah mit den Freigrafschaften zusammenfielen. An die alte Reichsburg Warburg knüpften sich im 12. und 13. Jahrhundert besondere Gerichtsbezirke, welche Frei- und Gogerichte hiessen und von den Burggrafen oder Vögten des Bischofs von Paderborn verwaltet wurden. Nach der Mitte des 13. Jahrhunderts ging die höhere Gerichtsbarkeit vielfach auf die Archidiaconatsbeamten der Stadt Warburg über. Letztere — die Altstadt — war schon im 12. Jahrhundert aus den Ansiedelungen südlich der alten Reichsburg entstanden. Nach einer Urkunde vom Jahre

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*) Der Auszug ist vom Herrn Vortragenden eingeschickt worden.

**) Gesch. hess. Städte. Bd. 2. S. 382. ***) Dynastengeschlechter. S. 31.

 

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