..

67

II. Urkundliche Mittheilungen über die
Besitzungen der Meisenbugs.

Von F. v. D. in Cassel.

Im Jahre 1358 erlaubt Erzbischof Gerlach von Mainz zu Eltville dem Otto von Wichdorf, seinen Oheim Johann von Linne als Ganerben zu seinen Lehen aufzunehmen. Diese Lehen waren „der zehende zu Mattenberg by dem frawin clostir Nordeshusin, der zehende zu dem dorff zu Hekirshusin by Cassele und der zehende zu Walprechterode undir dem huse Schauwenburg“.

Mattenberg ist eine bekannte Wüstung bei Nordshausen ; auf der hessischen Niveau-Karte l : 25000 findet man den Namen südlich Nordshausen am Wege Oberzwehren-Altenbauna. Hekirshusin ist der noch heute bestehende Ort nordwestlich von Cassel. Walprechterode ist wieder eine bekannte Wüstung bei der Schauenburg (Landau, Hessengau, S. 63), deren Lage aber nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.

1386 zu Heiligenstadt belehnt Erzbischof Adolf von Mainz Hermann von Boineburg („Beymburg“) mit dem halben Zehnten zu Mattenberge und 4 Malter Korns aus zwei Zehnten zu Heckershusen und zu Germershusen. Germershusen war eine Wüstung bei Niedervelmar.

1392 zu Fritzlar belehnt Erzbischof Conrad von Mainz Gerlach von Linne mit dem Zehnten zu Heckershusin, dem zu Walporderode und dem zu Mattenberge, und 1398 zu Fritzlar belehnt Erzbischof Johann von Mainz denselben mit denselben Zehnten. Statt „Walporderode“ steht in dieser Urkunde „Walporgerode“.

Der Besitz dieser Zehnten scheint also, nachdem Otto von Wichdorf seinen Ohm Johann von Linne als Ganerben angenommen hatte, ganz in den Besitz der Linnes übergegangen zu sein. Der vorübergehende Besitz Hermanns von Boineburg, der sich ja auch nur auf einen Theil dieser Lehnwere bezog, war wohl durch Verpfändung entstanden.

Da sich alle 4 Urkunden in dem Archiv der ausgestorbenen Familie von Meisenbug-Züschen (jetzt im

5*

 

..