..

 

 

 

 

 

 

Zur gefl. Nachricht.

_____

Die geehrten Mitglieder des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde werden höflichst darauf hingewiesen, dass der Jaghresbeitrag nach § 3 der StatuTen regelmässig im Monat September jeden Jahres zu zahlen ist, sowie dass von jedem, welcher den Jahresbeitrag nicht bis zum Schlusse des Septembers entrichtet hat, sein Einverständniss mit Erhebung durch Post-Nachnahme angenommen wird.

Der derz. Rechnungsführer des Vereins.

..