..

 

Vorbemerkungen:

1. Die geehrten Mitglieder des Vereins werden höflichst darauf hingewiesen, dass der Jahresbeitrag (für die Kasseler Mitglieder 3 Mk 50 Pfg. für die übrigen 3 Mk) nach § 3 der Satzung des Vereins regelmässig im Monat September jeden Jahres zu zahlen ist, die Einsendung der Beiträge postfrei an den Kassenführer, zur Zeit Herr Landesrath Freiherr Wolff v. Gudenberg zu Cassel (Marien-Strasse 3) zu geschehen hat, und von jedem, welcher den Jahresbeitrag nicht bis zum Schlusse des Septembers bezahlt hat, sein Einverständnis mit Erhebung des Beitrags durch Post-Nachnahme angenommen wird.

 

2. Dringend werden die Mitglieder gebeten, dem Vorstande in Cassel von jeder Veränderung in Wohnung oder Stellung Kenntniss zu geben, da nur auf diese Weise die rechtzeitige Zusendung der Vereins-Schriften bewirkt werden kann.

Der Vorstand des Vereins.

..