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wurde er am 24. Dezember 1811 nachmittags im Marstallsgebäude des Bellevueschlosses erschossen. Die Pistolenkugel traf Morio von hinten her unter der rechten Schulter und verletzte das Rückgrat. Trotz allen Bemühungen der tüchtigsten Kasseler und Göttinger Arzte starb Morio am 25. Dezember 1811, abends 6 Uhr. Er wurde am 31. Dezember auf dem ehemaligen Garnisonsfriedhof in der jetzigen Lutherstrasse zu Kassel beigesetzt. Der König hatte ein großartiges Leichenbegängnis angeordnet; der Justizminister Siméon hielt die Grabrede.

Morios nachgeborener Sohn Hieronymus Friedrich Joseph Morio lebte später am Hofe Napoleons III.; Morios Witwe heiratete den französischen Admiral Duperré. — Lesage wurde Ende Januar 1812 auf dem kleinen Forste bei Kassel enthauptet.

Als im Jahre 1891 der alte Kasseler Garnisonsfriedhof beseitigt wurde, fand man von Morios Leiche nur geringe Überreste, die nach dem neuen Garnisonsfriedhofe überführt wurden.

3. Monatsversammlung am 29. Januar 19061).

Vortrag des Herrn Rechnungsrats Woringer:„Zoll und Schmuggel in Hessen im 18. und 19. Jahrhundert.“

Unterm 13. November 1735 erließ der Statthalter Landgraf Wilhelm „nomine regis“, d.h. in Vertretung seines in Stockholm weilenden Bruders, des regierenden Landgrafen Friedrich I. eine neue Zollordnung, die während des ganzen 18. Jahrhunderts in Hessen-Kassel Gültigkeit behalten hat. Diese Zollordnung enthält in ihrem Texte die Bestimmungen zur Erhebung und zur Sicherung der Zolleinkünfte, in der Anlage aber die Angabe der zu erhebenden Zollsätze: sie vereinigt also in sich Zollgesetz und Zolltarif. Grenzzölle waren damals allgemein noch nicht üblich, auch bei der Zer- [Zerstückelung]
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1) Berichte: Kasseler Tageblatt u. Anzeiger Nr.- 49, 55 v. 30. 1. und 2. 2. 1906; Kass. Allg. Zeitg. Nr. 30 v. 31. 1. 1906; Hessische Morgenztg. Nr. 32 v. 2. 2. 1906: Hessenland Nr.- 4 bis 7 v. 16. 2., 1. und 16. 3., 3- 4. 1906.

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