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Die geehrten Mitglieder werden höflichst darauf hin gewiesen, daß der Jahresbeitrag (3 Mark) nach § 3 der Vereinssatzung im Monat September jeden Jahres zu zahlen ist, die Einsendung der Beiträge portofrei an den Rech nungsführer, z. Z. Herrn Kreditvereinsdirektor Henkel in Kassel, Spohrstraße 3, zu geschehen hat und von jedem, welcher den Jahresbeitrag nicht bis zum Schluß des Sep tember bezahlt hat, sein Einverständnis zur Erhebung des Beitrages durch Post-Nachnahme angenommen wird. In denjenigen Orten, in denen sich Geschäftsführer des Vereins befinden, geschieht die Erhebung der Beiträge durch diese Herren.

Wohnungs- und Stellungs-Veränderungen bittet man dem Vorstande in Kassel unmittelbar oder durch die Geschäftsführer mitzuteilen.

 

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