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- 18 - Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel. Marburg, Elwert. — Band II. Kreis Fritzlar. Bearbeitet von C. Alhard v. Drach, Dr. phil. und Bezirkskonservator. 1909. — Band III. Kreis Grafschaft Schaumburg. Bearbeitet von H. Siebern, Regierungs-Baumeister a. D., und Dr. H. Brunner, Oberbibliothekar. 1907. — Band IV. Kreis Cassel-Land. Bearbeitet von Dr. ing. Dr. phil. A. Holtmeyer. 1910. Casseler Wochenschau, verbunden mit amtlichen Conzert- und Theaterprogrammen der Stadthalle. Herausgegeben im Auftrage des Magistrats der Residenz vom Stadtverkehrsamt. Hofbuchdruckerei Liesegang. (Betr. Einweihung der Stadthalle 1914.) Von Herrn Schriftsteller Louis Wolff in Kassel: Die Einnahme von Paris durch die Alliierten im Jahre 1814. Von einem Augenzeugen. (Aus der „Selbstbiographie“ des Architekten Johann Heinrich Wilhelm Wolff.) Mitgeteilt von Louis Wolff. S.-A. Von Herrn Superintendent a. D. Dr. theol. Wolff in Kassel: Ein hessischer Kämpfer gegen Napoleon im Jahre 1813. Ein Gedenkblatt von Dr. W. Wolff, Superintendent a. D. S.-A. Von Herrn Assessor Dr. Winterstein in Kassel: Eine Anzahl Gelegenheitsschriften. Von Herrn Eisenbahn-Revisor Schröder in Kassel: Hotel Bellevue in Guntershausen. Lithographie. Von Fräulein Albertine Duysing in Kassel: Urtheil des Kurf. General-Auditorats vom 25. Juni 1852 gegen Schwarzenberg, Henkel und Gräfe, Mitglieder des bleibenden landständischen Ausschusses. (Authentische Redaction.) Cassel, 1852. Verlag und Druck von Heinrich Hotop. Der hessische Volksfreund, Nr. 81, 82, 83, 84, 85 v. 5., 7., 10., 12., 14. September 1850. (Enthalten Mitteilungen über den Verfassungskampf.) Vollmacht des Oberappellationsgerichtspräsidenten Duysing vom 11. Oktober 1850 für die Obergerichtsanwälte von Schlemmer, Harnier und Nebelthau als seine Verteidiger bei einer etwaigen Anklage. Desgleichen für seinen Sohn, den Obergerichtsreferendar F. Duysing, zur außergerichtlichen Besorgung seiner Privatgeschäfte im Falle seiner Verhaftung. Zwei Schreiben des Oberberg- und Salzwerksdirektors Schwedes an den Oberappellationsgerichtspräsidenten Duysing, das Verhalten der kurhessischen oberen Behörden im Verfassungskampf betreffend. Ordre des Armeekorpskommandos vom 4. Oktober 1850, die Zusammensetzung des Kriegsgerichts über Zivilpersonen betr. Bekanntmachung des Oberbefehlshabers v. Haynau vom 4. Oktober 1850, die Auflösung der Kasseler Bürgergarde betr. Bekanntmachung des Gesamtstaatsministeriums vom 28. Oktober 1850, die Ernennung des Grafen von Rechberg zum Zivilkommissar betr. Verkündigung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. vom 7. Sep- [September] |
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