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den 10. Juni 1914, einen Nachmittagsausflug nach Gladenbach und der Ruine Blankenstein. Nach der Ankunft in G. wurde zunächst das alte Pfarrhaus, ein ganz charakteristischer Fachwerkbau des 17. Jahrhunderts, und die Kirche besichtigt; diese ist im Kern ein ganz schlichter Bau des 13. Jahrhunderts, der in spätgotischer Zeit eine Erweiterung und im 18. Jahrhundert noch Umgestaltungen erfuhr; im Innern fanden auch einige jüngere Grabdenkmäler Beachtung. In dem schöngelegenen Garten des Gasthauses „zum Blankenstein“, wo man Kaffee trank, begrüßte Herr Pfarrer Balzer aus Eckelshausen, der Vorsitzende des Geschichtsvereins für den Kreis Biedenkopf, die Teilnehmer und sprach in eingehendem und mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag über die Geschicke der Burg Blankenstein im Laufe der Zeiten. Der Name Blankenstein taucht erst auf unter jenen Burgen, die nach Gerstenbergs Landeschronik von der Landgräfin Sophie erobert und teilweise zerstört wurden; nach dem Wortlaute des Berichts ist anzunehmen, daß Blankenstein nicht wie Weißenstein und Hollende zerstört, sondern nur eingenommen wurde; damals ist von der Erbauung der „Neuburg“ auf dem gegenüberliegenden Hügel die Rede, von der weiter nichts bekannt ist. Urkundlich steht fest, daß die von Rodheim und von Rotenstein, aus dem Besitz der Burg von Walther von Nordeck und Siegfried von Biedenfeld vertrieben, aber von der Landgräfin wieder eingesetzt, 1261 (22. März) den Blankenstein der Landgräfin und ihrem Sohne Landgraf Heinrich I. zu Lehen auftrugen. Unter dem Jahre 1293 nennt Gerstenberg unter den 18 „Raubschlössern und Mordkulen“, die damals erobert wurden, Blankenstein an erster Stelle. Am 9. August 1322 verpflichteten sich die Ritter Heinrich Kalp und Volpert von Hohenfels mit dem ihnen vom Landgrafen Otto verpfändeten Schloß Blankenstein in die Hilfe des Erzstifts Mainz. Die noch vorhandenen Ansprüche der Edlen von Merenberg, der ehemaligen Gerichtsherren der Grafschaft Rucheslo, gingen durch Vertrag vom 28. September 1323 an den Landgrafen über, und 1352 kam das Schloß ganz in seinen Besitz,

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