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Die geehrten Mitglieder werden höflichst darauf hingewiesen, daß der Jahresbeitrag (mindestens 3 Mark) nach § 3 der Vereinssatzung im Monat September jeden Jahres zu zahlen ist, die Einsendung der Beiträge portofrei an den Rech nungsführer, Herrn Kreditvereinsdirektor Boppenhausen in Kassel, Spohrstraße 7, zu geschehen hat und von jedem, welcher den Jahresbeitrag nicht bis zum Schluß des September bezahlt hat, sein Einverständnis zur Erhebung des Beitrages durch Post - Nachnahme angenommen wird. In denjenigen Orten, in denen sich Geschäftsführer des Vereins befinden, geschieht die Erhebung der Beiträge durch diese Herren.

Wohnungs- und Stellung-Veränderungen bittet man dem Vorstande in Kassel unmittelbar oder durch die Geschäftsführer mitzuteilen.

 

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