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richtet [eingerichtet], brannte 1913 aus. Die Hersfeldischen Be sitzungen gehören jetzt der Familie von Baumbach- Kirchheim. Mit Züschen wurde der Waldecksche Hof marschall Frhr. von Dalwigk-Kamp belehnt, dessen Nachkommen den Besitz an den Grafen Stolberg- Wernigerode für 120 000 Taler verkauften; heute ist es im Besitz der hannoverschen Familie Garvens von Garvensburg. Riede schenkte Jérôme 7 Wochen nach dem Tode Meysenbugs seinem Kriegsminister d´Albignac, der sich des Besitzes aber nicht lange erfreute ; er fiel bald in Ungnade, kehrte nach Frank reich zurück und starb 1824 in Paris. Nach Auf lösung des Königreichs Westfalen 1813 zog Kurfürst Wilhelm I. die Herrschaft Riede als erledigtes Lehen ein und bot sie dem Generalleutnant Wilhelm Engel hard an, dem Sohn des hessischen Historiographen Regerus Engelhard, mit gleichzeitiger Verleihung des erloschenen Meysenbugschen Adels. Engelhard lehnte ab, und 1815 übertrug Wilhelm I. den schönen Besitz dem Kurprinzen und verbannte ihn 1819 für vier Wochen dorthin; erbittert bot der Kurprinz Riede, das er bis dahin sorgsam gepflegt und in Stand ge halten hatte, dem Lombardassessor Reusch für 40000 Taler an, der aber ablehnte. Das Gut kam dann für 34 000 Taler an den Kammerherrn v. Buttlar-Elberberg, der 1825 ein Familienfideikommiß daraus machte. Der erloschene Name des Geschlechts sollte noch einmal wieder aufleben im Namen des hessisch-west fälischen Beamten Ludwig Karl Rivalier, dessen Großvater, in Hessen eingewandert, Pfarrer an der Kasseler Altstädter Gemeinde gewesen war. Rivalier wurde unter dem ersten hessischen Kurfürsten als Geheim sekretär bei der Kriegskanzlei angestellt und erlangte seit 1821 unter Wilhelm II. einen großen Einfluß auf das Staatsleben als Geheimer Kabinettsrat, von dessen Rat der Kurfürst vollständig geleitet wurde. Als 1825 die Kurfürstin, eine Schwester des Preußenkönigs, wegen der Gräfin Reichenbach außer Landes ging, erhob Wilhelm II. seinen Rat Rivalier unter dem Namen Rivalier von Meysenbug in den Adelsstand. Der Kurfürst hatte außerdem befohlen, daß der neue Träger

 

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