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SCHWERPUNKTTHEMA

 

Nachtrag zum Thema der Nrn. 10-11: Bibliotheken, Archive, Museen in Nordhessen:

Wilhelm A. Eckhardt

Nachlässe in Archiven

Schriftliche Nachlässe von Politikern, hohen Beamten und bedeutenden Männern der Wirtschaft und des kulturellen Lebens können eine wertvolle Ergänzung der staatlichen Akten sein, zumal behördliche Akten über politisch und historisch hochinteressante Vorgänge und deren Hintergründe oftmals wenig oder nichts aussagen. Der Aussagewert staatlicher Akten wird umso geringer, je mehr das Telephongespräch den Schriftwechsel ersetzt und je mehr nur noch Ergebnisse schriftlich festgehalten werden, aber nicht mehr die Verhandlungen, die dazu geführt haben. Für die historische Forschung ist das eine sehr unbefriedigende Entwicklung.

Neuhistoriker hessischer Universitäten und Hochschulen haben deshalb bei der Fachtagung Geschichte der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung am 15. und 16. November 1985 die hessischen Staatsarchive dringend gebeten, sich in verstärktem Maße der Nachlässe bedeutender Zeugen der Zeit anzunehmen. Im Grunde bestärkt das nur die eigene Auffassung der Archivare, die sich von jeher um derartiges privates Schriftgut bemühen.

Der frühere Marburger Archivdirektor Johannes Papritz sagt zu diesem Thema in seiner "Archivwissenschaft" (Bd. 1, 1976, 2. Aufl. 1983, S. 117): "Das Archiv muß dafür sorgen, daß das Schriftgut der genannten Art, sofern es archivwürdig ist, nicht durch Unachtsamkeit verkommt oder zerstört wird. Es muß dafür sorgen, daß das Schriftgut sicher bewahrt und der Forschung zugänglich gemacht wird, entweder dadurch, daß der Eigentümer selbst für eine ordnungsgemäße Unterbringung und Pflege sorgt, oder daß er es unter Eigentumsvorbehalt oder durch Verkauf oder auch als Geschenk einem Archiv oder einer sonstigen Institution übergibt, die eine sachgemäße Verwaltung gewährleistet."

Das Hessische Staatsarchiv Marburg folgt diesen Anregungen seines früheren Direktors natürlich gerne. Die Voraussetzung ist allerdings, daß es von der Existenz derartiger schriftlicher Nachlässe Kenntnis erhält. Für jeden Hinweis und jede Hilfe in dieser Richtung sind die Marburger Archivare dankbar.

Der häufigste Weg, der bisher im Staatsarchiv Marburg beschritten wurde, ist der der Deponierung unter Eigentumsvorbehalt. Dafür ist ein Verwahrungsvertrag mit ministerieller Genehmigung entworfen worden:

 

Verwahrungsvertrag

Zwischen

und dem Land Hessen,

vertreten durch den Direktor des Hessischen Staatsarchivs Marburg, ist folgender

Vertrag abgeschlossen worden:

1. übergibt unter Vorbehalt des Eigentumsrechtes dem Staatsarchiv Marburg zur unentgeltlichen Verwahrung.

 

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