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Otto Stumpf: Das Gießener Familienbuch. T.1-3. Gießen 1974. 42,— DM

Otto Stumpf: Einwohnerlisten des Amtes Gießen vom 15. bis zum 17. Jahrhundert (1470-1669) mit einem Abriß über die Namengebung. Gießen 1983. 18,— DM

Friedrich Wilhelm Weitershaus: Wilhelm Liebknecht. - Eine Biographie. Gießen 1976. 22,— DM

Friedrich Wilhelm Weitershaus: Klein-Linden - Geschichte und Gemarkung. Ein Beitrag zur Ortsnamen- und Flurnamenkunde im Kreis Gießen. Gießen 1981. 12,— DM

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Münzfunde in Hessen

Bezug: Bekanntmachung des HKM vom 22. März 1976 (StAnz. S. 1247 = ABI. S. 186)

Münzen sind wichtige Kulturdenkmäler, Münzfunde darüber hinaus historische Quellen von großer Aussagekraft. Ihre systematische Erfassung und Auswertung ist eine Aufgabe des Hessischen Landesamts für Geschichtliche Landeskunde in Marburg (vgl. Nr. 1 Abs. 1 seiner Satzung vom 12. Februar 1975, StAnz. S. 631 = ABI. S. 191). Die Münzen werden dort fachmännisch gereinigt, gewogen, fotografiert und genau bestimmt.

Immer wieder kommt es vor, daß Münzfunde von ihren Besitzern geheimgehalten werden aus Furcht, den Schatz zu verlieren. Diese Befürchtungen sind unbegründet: Das Eigentum an Schatzfunden wird durch § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches garantiert. Allerdings ist es nach § 20 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 23. September 1974 (GVB1. I S. 450) gesetzlich vorgeschrieben, daß jeder Fund dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloß Biebrich, 6200 Wiesbaden, oder einer der Außenstellen, Schloß (Glockenbau), 6100 Darmstadt, oder Ketzerbach 11, 3550 Marburg, angezeigt wird. Diese Denkmalfachbehörde ist nach § 20 Abs. 4 berechtigt, den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung vorübergehend in Besitz zu nehmen. Die wissenschaftliche Bearbeitung, die für die Eigentümer kostenlos ist, empfiehlt sich auch in deren Interesse, da sie den Materialwert der Funde erhöht. Fundmeldungen nehmen außer der oben genannten Denkmalfachbehörde auch entgegen:

-   das Hessische Landesamt für Geschichtliche Landeskunde, Wilhelm-Röpke-Str. 6 C, 3550 Marburg, sowie

-   alle Gemeinden, in deren Gemarkungen der Fund gemacht worden ist, sowie die zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden.

Die genannten Stellen haben die Fundanzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiterzuleiten.

Die o.a. Bekanntmachung wird aufgehoben.

Wiesbaden, 10. April 1986

Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst

H I 4.1 - 450/71 - 243 StAnz. 39/1986 S. 1862

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Ein 13bändiges Verzeichnis der Kasseler Bürger in der Zeit von 1731-1839 wurde als Manuskript in 12facher Ausfertigung hergestellt. Dieses Werk soll die Personenangaben der 1943 verbrannten Kasseler Kirchenbücher ersetzen und wurde in siebenjähriger Arbeit unter Leitung von Helmut Thiele aus den Personenmeldungen der "Casselischen Zeitung" zusammengetragen. Die einzelnen Exemplare sind in der Hessischen Abt. der Murhardschen und Landesbibliothek (Kassel), im Stadtarchiv (Kassel), im Staatsarchiv (Marburg) und bei der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen u. Waldeck einzusehen.

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Im Oktober feierte die Philippi-Gesellschaft zur Förderung der Naturwissenschaften in Kassel ihr 150jähriges Bestehen.

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