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MITTEILUNGEN

 

Gemeinsam mit dem ZV Rotenburg/Fulda hatte der ZV Bad Hersfeld zur Rettung der frühmittelalterlichen Wallanlage auf dem Heineberg mit dem Grundeigentümer einen Pachtvertrag abgeschlossen. Auf Veranlassung des archäologischen Arbeitskreises des ZV Bad Hersfeld wurde im Mai 1990 in Form einer "Kleinen Anfrage" die Hessische Landesregierung ersucht, im Fall der Wallanlage Heineberg und anderer Bodendenkmäler, die nicht ausgegraben werden, sondern im Boden verbleiben, entsprechende rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit diese Denkmäler erhalten bleiben.

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In der Antwort auf eine "Große Anfrage" zur Behandlung von Denkmalschutz und Denkmalpflege in Hessen (Hessischer Landtag, Drucksache 12/6694) weist die Landesregierung darauf hin, daß nach der Gesetzesnovelle zum Hessischen Denkmalschutzgesetz von 1986 die Erfassung der Kulturdenkmäler intensiviert worden sei. Dies führte zu einem kräftigen Ansteigen der Nachfrage von Zuwendungsmitteln des Landes und zu einem wachsenden Bedarf der Denkmalfachbehörde an personeller Ausstattung und an Ausstattung mit Sachmitteln. Die Landesregierung hatte daraufhin in allen Bereichen die Ansätze für Zuwendungen, Sach- und Personalmittel entscheidend verbessert. So stiegen die Mittel für allgemeine Denkmalpflege von 12 550 000 DM (1987) auf 19 325 500 DM (1990), für Denkmaltopographie von 600 000 DM (1987) auf 1 220 000 DM (1990), für Bodendenkmäler allgemein von 685 300 DM (1987) auf 1 138 300 DM (1990), für die Aufnahme von Bodendenkmälern von 233 600 DM (1987) auf 635 900 DM (1990).

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Die Hessische Landesregierung stellte für Denkmalpflege im Rahmen des Aktionsprogrammes Hessen-Thüringen weitere 1,1 Mio DM zur Verfügung. Damit erhöht sich der Gesamtumfang dieser Hilfe auf 4,1 Mio DM.

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Die Hessische Landesregierung hat zur besseren Abstimmung archäologischer Arbeiten eine Kommission Archäologische Landesforschung gegründet. Außerdem soll auch ein eigenes Institut für Archäologische Landesforschung entstehen.

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Die Hessische Landesregierung hat mehr als 1 Mio DM aus dem Kommunalen Finanzausgleich für 35 hessische Museen freigegeben. So erhält das Regionalmuseum Hofgeismar 85 000 DM, das Hinterlandmuseum in Biedenkopf 118 000 DM.

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