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Am 14. Februar 1450 starb Graf Johann II., mit dem Beinahmen "Der Starke", und damit erlosch das jahrhundertealte Grafengeschlecht der Ziegenhainer im Mannesstamme. Die Grafschaft Ziegenhain fiel gemäß seinem Testament an Landgraf Ludwig I. von Hessen mit dem Beinamen "Der Friedfertige".

 

Ludwigs Söhne im "Endkampf der Staufer" frühzeitig auf die päpstliche Seite über und kämpften zeitweise an der Seite des Bischofs von Mainz gegen die Landgrafen von Hessen. In der Folgezeit hatten es die Grafen von Ziegenhain dann immer schwerer, sich gegen die wachsende Macht Hessens zu behaupten. Den Höhepunkt der Auseinandersetzungen bildete schließlich der Sternerkrieg (1371-1374). Graf Gotfried von Ziegenhain war der Anführer des Sternerbundes, der nach dem Ziegenhainer Stern seinen Namen hatte; und dem 2 000 Ritter und Knappen, darunter 350 Burgenbesitzer, angehörten. Der Landgraf von Hessen, der seine Macht hauptsächlich auf die ihm gehörenden 33 Städte stützte, und die Landgrafen von Thüringen, die Markgrafen von Meißen sowie andere Fürsten als Bundesgenossen gewann, behielt in dem Krieg die Oberhand. Die Grafen von Ziegenhain konnten trotz ihrer guten Beziehungen zu Mainz in der Folgezeit ihre frühere Macht nicht wieder zurückgewinnen, und sie wurde nach dem Sieg Hessens über Mainz (1427) endgültig gebrochen.

Den Hessischen Landgrafen kam es jetzt darauf an, die Grafschaft Ziegenhain-Nidda fest in ihren Besitz zu bekommen und dadurch die einzelnen Teile ihres Landes zu vereinigen und ihre Macht zu festigen. Schon am 29. Juni 1427 schloß Graf Johann II. von Ziegenhain einen Schutzvertrag mit Landgraf Ludwig von Hessen. Der Landgraf, der zwar den Beinamen "der Fromme" oder "der Friedfertige" trug, war ein Realpolitiker und nutzte jetzt seine Chance aus, wobei er sehr geschickt vorging."

1431 hatte der Graf Johann II., den letzten Grafen von Ziegenhain, der kinderlos war, zu seinem Rat ernannt. 1434 ließ er sich für den Fall des Ablebens von Johann mit den hersfeldischen und fuldaischen Lehen belehen, und erhielt dann 1437 von Graf Johann die Urkunde über den Lehnsauftrag für die ganze Grafschaft Ziegenhain-Nidda. In dieser Urkunde ist jedoch ein Passus enthalten, daß für den Fall, daß jemand anders Erbansprüche zu Recht erheben würde, dieser dem Landgrafen alles das an Geld herausgeben müsse, was er (der Landgraf) bis dahin im Land durch Bauten und Verbesserungen investiert hätte. Aus diesem Passus ist zu entnehmen, daß durchaus mit berechtigten Erbansprüchen zu rechnen war. Wer diese Berechtigten waren, werden wir später bei der Betrachtung der 45 Jahre dauernden Erbauseinandersetzung erfahren.

Erstaunlich ist weiter, mit welcher Konsequenz der Landgraf versuchte, vollendete Tatsachen zu schaffen und durch Urkunden seine Position in den Erbauseinandersetzungen, mit denen er sicher rechnete, unangreifbar zu machen. Bereits am 2. Februar 1437, dem gleichen Tag der Urkunde über den Lehnsauftrag, erklärte Johanns Frau, Elisabeth

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