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MITTEILUNGEN
DES VEREINS FÜR HESSISCHE GESCHICHTE UND LANDESKUNDE E. V. KASSEL
N.F. Nr. 26                                                    März 1993

 

Hauptverein

 

Resolution zur Gebietsreform

gemäß dem Beschluß des Hauptausschusses in

Züschen am 14. März 1993

 

Die Vorlage eines Regierungsvorschlags zur Gebietsreform in Thüringen ist für den "Verein für hessische Geschichte und Landeskunde e. V." mit seinem Zweigverein Schmalkalden, der bereits 1834 bestand und 1990 wiederbegründet wurde, wegen der historischen Bindungen des alten Kreises Herrschaft Schmalkalden zu Hessen Anlaß zu folgender Stellungnahme:

 

1.1. Der Verein erkennt an

    - die Notwendigkeit eines Neuzuschnitts der Kreise und kreisfreien Städte in Thüringen die erst 1952 geschaffenen derzeitigen Kreisstrukturen waren einseitig auf die Durchsetzung einer ideologisch begründeten Herrschaft gerichtet und durchweg unhisto risch,

    - das Bemühen, ausgewogene Strukturen für das ganze Land in allen seinen Teilen zu schaffen

 

1.2. Der Verein begrüßt

grundsätzlich den Ansatz des Regierungsvorschlags die historischen Verwaltungszentren als Sitz der künftigen Kreise vorzusehen. Die bis 1918 als Residenzstädte dienenden Orte in Thüringen haben verwaltungsmäßige und kulturelle Bedeutung für die Menschen weit über die Grenzen der derzeitigen Kreise hinaus. Deshalb ist es richtig, diese alten Residenzstädte (unabhängig von der Herausbildung anderer wichtiger meist wirtschaftlicher Zentren mit ihrer besonderen Eigendynamik) als Kreissitz ins Auge zu fassen.

 

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