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Scherben sowie einige vorgeschichtliche Keramikreste konnten auf dem Siedlungsgelände im Laufe der Jahre von Rotenburger Bürgern abgele sen werden. Das reichhaltige Fundmaterial wird im Landesmuseum in Kassel aufbewahrt. Die Fundamente der Breitinger Kirche befinden sich unter dem heutigen Kleingartengelände. Bei kürzlich durchgeführten pro spektorischen Bodenuntersuchungen im beantragten Baugebiet des Wü stungsgeländes konnte eine dichte Bebauung unter der Ackeroberfläche nachgewiesen werden. Somit ist die einstmals bedeutende Siedlung Brei tingen als Vorgängerort der heutigen Stadt Rotenburg anzusehen.

Für den Schutz dieser Siedlungsstätte tritt der Verein für hessische Geschichte und Landeskunde e. V. Kassel ausdrücklich ein."

Der Hauptausschuß bewilligte gleichzeitig die Errichtung einer Erläute rungstafel auf dem Wüstungsgelände von Breitingen.

Gesprächsführerin des VHG zur Durchsetzung obiger Resolution ist das Hauptvorstandsmitglied Ingrid Waldeck, Bad Hersfeld. Mit Unterstützung des Vereinsvorsitzenden wurde die Resolution der Stadt Rotenburg, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, dem Regierungspräsidenten in Kassel wie der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst zu Kenntnis gegeben. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege und der Hessische Landesdenkmalbeirat fordern ebenso unmißverständlich wie dieser Verein den Schutz dieses bedeutenden mittelalterlichen Bodendenkmals. Die bisher stets konträr verlaufenen Erörterungen zwischen allen Beteiligten erfordern in naher Zukunft eine abschließende Entscheidung in dieser Angelegenheit im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Der Hauptvorstand traf sich 1998 insgesamt sechs Mal. Neben der Berichterstattung über die laufenden Geschäfte gemäß der Geschäftsverteilung vom 13. Februar 1998 und der Vorbereitung von Hauptausschußsitzungen und Mitgliederversammlungen u. ä., beschloß der Hauptvorstand den Abschluß einer Gruppenunfallversicherung bei der Allianz für die Mitglieder des Hauptvorstandes, der Vorstände der Zweigvereine, der Wissenschaftlichen Kommission, der Redaktionen und die Referenten bei Ausübung einer VHG-Aktivität. Verschiedene Vereinspublikationen erhielten einen verlorenen Druckkostenzuschuß bis zu 1000 DM. Die gerichtlich gestellte Forderung eines Autors auf Abdruck einer Gegenrezension in der ZHG wurde auch in letzter Instanz gewonnen. Weitere Themen unter anderen waren Inhalt und Äußeres von ZHG und MHG. Hauptvorstand und MHG-Redaktion votieren gemeinsam, daß zukünftig die

 

 

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