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13 Bekanntmachungen des Ausschusses zu Kassel.1) Die verehrlichen Mitglieder werden ersucht, den diesjährigen Beitrag zur Vereinskasse mit Einem Thaler entweder unmittelbar an die Kasse des Vereins zu Kassel, oder an das betreffende Ausschuß-Mitglied des Bezirks gefälligst einzusenden. Dasselbe Ersuchen geht auch an diejenigen Mitglieder, welche noch mit dem Beitrage für 1844 im Rückstande sind. Bei denen, welche dieses bis zum 1. Sept. nicht gethan haben, wird man annehmen, daß sie die Erhebung durch Postvorschuß wünschen. 2) Da der Ausschuß in Folge eines Uebereinkommens mit dem Hrn. Verleger der Vereins-Zeitschrift jetzt im Besitze einer größeren Anzahl von Exemplaren der frühern Hefte derselben ist, so können diejenigen Mitglieder, welche die Zeitschrift nicht vollständig besitzen, das ihnen Fehlende und zwar zu demselben Preise erhalten, welchen der Verein selbst bezahlt hat, nämlich den Bogen zu 1 Sgr. 4 Hlr.
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