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in beiden Hessen“ namentlich über den Stieg des Lachses, über den Fischmarkt, über die Falknerei und die Geschichte des Reihers.

1. Februar. Herr Dr. Bernhardi hielt einen Vortrag über den Stammvater des brabant-hessischen Fürstenhauses. Er erinnerte daran, daß vor sechshundert Jahren an dem heutigen Tage Herzog Heinrich II von Brabant, der Vater des ersten hessischen Landgrafen Heinrich, seine irdische Laufbahn vollendet und mit ihm zugleich für die trauernde Wittwe und den unmündigen Sohn die mächtigste Stütze zur Geltendmachung ihrer Erbansprüche auf Thüringen dahin sank. Als den ersten geschichtlich nachweisbaren Stammvater des hessischen Hauses glaubt er Reginhard oder Rainer I., Grafen der Ardennen, betrachten zu dürfen, welcher bereits im 9. Jahrhundert bei seinem ersten Auftreten in der Geschichte als einer der mächtigsten Herren in den Niederlanden da stand und bald darauf zur Würde eines Markgrafen und Herzogs emporstieg. Auch behauptet er bis an seinen um’s Jahr 915 erfolgten Tod ein solches Ansehen, daß der Besitz Lothringens zwischen Deutschland und Frankreich fortwährend schwankte, je nachdem Rainer das Gewicht seines Einflusses in diese oder jene Wagschale legte.

Am Schlusse sprach Herr Direktor v. Rommel über Eduard Wippermann’s Schrift in Betreff der hessischen Lehnsherrlichkeit über Waldeck, deren nähere Beurtheilung besonders in historischer Hinsicht in den Göttinger Anzeigen erscheinen wird.

 

Zu Marburg:

 1. März. In der heutigen vierteljährlichen Versammlung der Mitglieder des Bezirks Oberhessen trug Herr Pfarrer Licent. theol. Schmitt eine nach zum Theil neuem Material bearbeitete Biographie des hessischen Reformators A d a m Kraft (Crato) aus Fülda vor. Herr Gymnasialdirektor Dr. Vilmar regte die Frage nach der von Lennep ungenügend behandelten rechtlichen Natur des in Hessen häufig vorkommenden Wald-[rechtes]

 

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