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dem Verein von Alterthumsfreunden in Rheinland. Band XIX. Bonn 1853. 8. – 16) [M.] Cataloge van d. bibliothek d. Mantschapps von Nuderlandi. Litlakunde. Leiden I. 1847, II. 1847, III. 1849. 8. – 17) [D. M.] Von dem historischen Verein für Niederbaiern: Verhandlungen. II. 4. 1852. 8. – 18) [D. K. M. W.] Von dem Verein für Oberbaiern zu München: Archiv. XIII. 1. 1852. 8. Jahresbericht. 1851.

 

D. Sprechsal.

1. Berichtigung

der in dem Ortsregister der Regest. Schaumb. ausgedrückten Vermuthung über die Lage von Gellendorf.

Bischof Meinnerk zu Paderborn erklärte am 2. November 1031, bei der Einweihung des von ihm daselbst erbauten Klosters (Abdingshof), daß er dasselbe mit den von seinen Vorfahren ererbten und den von ihm selbst erworbenen Gütern ausgestattet habe; er nennt als solche unter andern Wydun cum ecclesia, Gellendorp, Rumbeke, Merebeke cum ecclesia, Dotonhuson, Rimi, Goltbeke (cfr. Reg. Sch. Nr. 14). Nach einer Urkunde König Heinrich II. vom 3. März 1013 waren schon damals alle Erbgüter Meinnerks für das in Paderborn zur Ehre der heiligen Maria wie des heiligen Kilian und Liborius errichteten Klosters bestimmt. In dieser Urkunde (Reg. Sch. Nr. 8) werden Gellendorp und Rumbeke nicht genannt; sie scheinen also nicht zu den von Meinnerk ererbten, sondern zu den von ihm angekauften Gütern zu gehören.

Diese Voraussetzung erlangt größere Wahrscheinlichkeit durch eine Urkunde Kaiser Heinrich III. von 23. März 1052 (Reg. Sch. Nr. 16 ), demzufolge Meinnerks Erben Luitbold und Adalbert, dessen Schenkung angegriffen haben, weil die Grundstücke, welche den Gegenstand derselben bildeten, als Stammgut auf sie von Rechtswegen übergeben müßten. Dieser Angriff bezog sich aber wohl auf Wieden (Großenwieden Amts Rinteln) und die übrigen genannten Orte, jedoch nicht auf Gellendorf und Rumbeke. Daß Gellendorf nicht zu den Gütern gehörte, welche Meinnerk von seinen Vor-[fahren]

 

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