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4) Ludwig I, Großherzog von Hessen als Förderer kichlicher Interessen von G. Rinck. Darmstadt 1853. gr. 8.

5) Strafgesetzbuch für das Großherzogthum Hessen, nebst den damit zusammenhängenden Gesetzen. Amtliche Handausgabe. Darmstadt 1853. 8.

6) Sammlung und Erklärung altchristlicher Inschriften im Rheingebiet aus den Zeiten der römischen Herrschaft. Herausgegeben von Hofrath Dr. Steiner. Seligenstadt. 1853. gr. 8.

7) Bilder aus der hessischen Vorzeit (v. Günther) 5. - 8. Heft.

8) Geschichte des Großherzoglich Hessischen Hauses. Chronologisch- und genealogisch in einer Stammtafel dargestellt von Dr. H. Bernays. 22. Aufl. (Mainz. 1853).

9) Stammtafel des Großh. Hauses mit biographischen Nachrichten von E. Becker. Darmstadt 3. Aufl. 1853.

 

E. Sprechsaal.

1. Zur Beantwortung

der Anfragen Nr. 4 der periodischen Blätter in Bezug auf

Bingenheim.

(Zusatz zu der in Nr. 1 dieses Blattes, neuester Folge, S.

31 - 34 enthaltenen Beantwortungen ).

Zu 1. Der Ausdruck Göltzenleuchter ist in der Gegend von Bingenheim nicht mehr im Munde des Volkes. Dagegen ist derselbe noch vor einigen Decennien in gerichtlichen Verhandlungen des ehemaligen Justizamtes Bingenheim in der Bedeutung Schweinschneider vorgekommen.

In der Wetterau und am Vogelsberg heißt noch jetzt ein junges weibliches Schwein, besonders ein - noch säugendes - weibliches Ferkel ein Gölzchen, oder vielmehr ein Gälzchen. „Einem eine leuchten“ heißt in beiden Gegenden soviel als: ihm einen Hieb versetzen. Vielleicht, daß dieser Idiotismus hier in Betracht zu ziehen wäre? Man könnte jedoch auch geneigt sein, bei Gölzenleuchter an den Gebrauch zu denken, daß bei dem Schneiden der Schweine die entstandene Wunde mit Oel eingerieben wird, wozu die Landleute dem Schweinschneider gewöhnlich die Oellampe, Leuchte genannt, darreichen.

 

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