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5. Fragen,gestellt von Dr. Landau. 1) Die Grafen Ernst und Eberhard von Solms erklären 1584, daß Johann Rudolph von Buseck von Hohensolms in ihrer unstreitigen Obrigkeit jüngst einen Bürger aus Wetter ermordet habe und in der Nachfolge in der mit dem Landgrafen Ludwig von Hessen zu Marburg gemeinsamen Obrigkeit „jnn der roden Erden“ ergriffen worden sei. Was wird unter dieser rothen Erde verstanden ? 2) So reich zumal die westliche Wetterau an veröffentlichten Urkunden ist, welche über einzelne Besitzungen handeln, so fühlbar ist der Mangel an solchen besonders in den isenburgischen Gebieten. Es hat dieß zum großen Theil darin seinen Grund, daß von den Urkunden der Klöster Engelthal, Selbold, Meerholz und Konradsdorf im Ganzen nur wenige Urkunden zum Druck gekommen sind. Daß noch viele Urkunden dieser Klöster vorhanden sind, ist kaum zu bezweifeln; aber wo werden dieselben aufbewahrt ? 3) Aehnlich ist es mit den Urkunden des Klosters Hachborn in Oberhessen. Für die Localgeschichte dieser Gegend würden dieselben von großer Bedeutung sein; aber nur wenige sind gedruckt und in den kurhessischen Archiven befindet sich keine. Ich frage deßhalb auch hier nach dem Aufbewahrungsorte. 4) Das unter den Erwerbungen der Äbte von Lorsch mehrmals in dem Gaue Wetterau unter verschiedenen Namensformen vorkommende Gawirida, Gawirada, Geriwarda und Geriwidi wird gewöhnlich (s. auch Scriba’s Oberhess. Regesten) für Gedern gehalten. Gedern ist jedoch eine jedenfalls viel spätere Anlage und kann hier nicht gemeint sein. Der genannte Ort muß vielmehr in der westlichen Wetterau gelegen haben. Aber wo ist er zu finden? Da sich nirgends unter den heutigen Namen ein verwandter zeigt, ist das Dorf wahrscheinlich ausgegangen.
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