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[Staats]begriffs, sowie weiter der Gesichtspunkte unter welchen das landesherrliche Eigenthum in der Zeit von Landgraf Heinrich I. bis auf Philipp den Großm. zu begreifen sey, indem er zugleich die einzelnen Rechtsakte darlegte, welche auf das Vorhandenseyn dieser Begriffe einen Schluß verstatteten.

 

b. Zu Hanau.

 Sitzung vom 1. September. Herr Dr. Denhard sprach über die Verhältnisse des Fürstenthums Hanau unter dem Großherzogthum Frankfurt.

Sitzung vom 19. September. Herr Dr. Denhard gab einige geschichtliche Nachrichten über bemerkenswerthe Hanauer und forderte zur Sammlung biographischer Nachrichten solcher Personen auf, welche in den hanauischen Landestheilen gelebt und sich durch ihre Wirksamkeit ausgezeichnet hätten.

 

Eingegangene Berichte

auf die vom Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde ausgegebenen statistisch-topographische Fragen.

Haubern von Herrn Lehrer Dippel das.

Burghasungen von Herrn Oekonomen Weiß das.

Mosheim von Herrn Lehrer Wenderoth das.

Berndshausen von Herrn Lehrer Mainz das.

Neuerode von Herrn Pfarrer Schmincke zu Jestädt.

Schellbach von Herrn Lehrer Müller das.

Welsede von Herrn Lehrer Böhne das.

Sipperhausen, Dickershausen und Mörshausen von Herrn Pfarrer Fischer zu Sipperhausen und den dasigen Lehrern.

Ostheim (A. Melsungen) von Herrn Lehrer Albrand daselbst.

Vederhagen von Herrn Bürgermeister Harmony daselbst.

Allendorf a. d. W. von Herrn Stadtschreiber Ackermann das.

Steinau von Herrn Pfarrer Horst das.

Röddenau und Rodenbach von Herrn Metropolitan Menche zu Röddenau.

Haina von Herrn Lehrer Hoffmann das.

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