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schon in Nr. 2 d. Bl. v. 1852, S. 35 nachgewiesen ist gerade vorzugsweise im sogen. Hillers*), welches im Bezirke des Gerichtes Burkhards, nicht aber in dem des Amtes Schotten liegt, einschörige, mit Gehölze bestandene Wiesen fanden und noch finden). Und warum kommen, wie in Nr. 2 d. Bl. von 1852, S. 18 nachgewiesen ist, „Hawfeld“, „Wiesen, welche bewässert werden können“, und „dürre Wiesen“, als von einander verschieden, nebeneinander vor? Das Alles dürfte doch wohl beweisen, daß zwar Hau- und Heufelder allerdings wohl auch einschörige Wiesen sein konnten, aber auch, daß „einschörige Wiesen“ und „Haufeld, Heufeld“ nicht nothwendig eine und dieselbe Sache aus einem und demselben Grunde bezeichnen müssen.

Die Hau- und Heufelder waren höchstwahrscheinlich von den Orten weiter entfernte Bezirke, auf welchen, da sie weniger beachtet und cultivirt wurden, allerhand Gesträuch und selbst Bäume, die von Zeit zu Zeit abgehauen wurden, aufwuchsen, und welche zugleich als Wiesen, eben auch, weil ihnen keine Sorgfalt zugewendet wurde, oder weil schon alsbald nach der Heuernte das Vieh auf denselben weidete, nur einen Ertrag an Heu, nicht auch an Grummet abwerfen konnten. Und eben so wahrscheinlich ist es, daß jene Bezirke vor Alters, jedoch wohl lange vor Entstehung jener Saalbücher, bei nachmals ausgegangenen einzelnen Wohnstätten, Weilern und Dörfern befindliches Ackerfeld gewesen waren, welches auch, nachdem diese Wohnstätten nicht mehr vorhanden waren, immer noch von den letzten Bewohnern derselben und deren Nachkommen von den Orten aus, in welchen sich dieselben angesiedelt hatten, bestellt wurde, bis dasselbe nach und nach abwechselnd bald als Wiese und Hutweise benutzt, bald wieder umgebrochen und mit Getreide, namentlich mit

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*) Durch dieses Thal fließt die Hillersbach, welche, kurz vor ihrer Ausmündung in die Nidda bei Lißberg, in der Strecke am sog. Struthwalde vorbei, und durch die Dorfwüstung Estreuth, (Escrade; s. Scriba’s Regesten, II. Abth. S. 171, Nr. 2194, und S. 172, Nr. 2210), auch Hollerbach genannt wird, und wahrscheinlich auch in einer, das Kirchspiel Wingertshausen betr. Urkunde aus dem Jahre 1016 (s. Scriba’s Regesten, II. Abth. S.17, Nr. 238) gemeint ist, wenn in derselben neben „mons zu den linten“, ( vielleicht die Anhöhe „Hohenlinde“ zwischen Merkenfritz und Gedern, oder die desselben Namens zwischen Usenborn und Gelnhaar), sowie neben andern, an die Umgegend erinnernden Ortsnamen, die „Holzbach“ aufgeführt wird.

 

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