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Weise, wie hier näher bezeichnet werden soll, herzustellen, durch eine Belohnung von 1000 Rbl. S.-M., zahlbar sofort nach der Zuerkennung durch das Directorium der Gesellschaft, zu ehren. Falls ihr Arbeiten der Art - vorläufig in den nächsten drei Jahren vom 1854 an - eingeliefert werden sollten, behält sie sich die Zuerkennung und die Herstellung im Drucke, unter Zutheilung einer angemessenen Anzahl von Frei-Exemplaren an den Autor, vor; falls ihr aber ein schon gedrucktes Werk der Art vorgelegt oder bekannt werden sollte, wird sie solches zu berücksichtigen nicht unterlassen; und spricht in Nachstehendem die Forderungen aus, welche an ein Geschichtsbuch der Art gemacht werden dürfen.

Die Geschichte unserer heimathlichen Provinzen soll in einer Art dargestellt werden, die dem Gebildeten verständlich und ansprechend ist, indem der Zusammenhang der wechselnden Begebenheiten unter sich und mit auswärtigen Vorkommnissen, nach ihren Veranlassungen und Ursachen, klar dargelegt, das Charakteristische in den Handlungen und Begebenheiten auf deutliche und anziehende Weise hervorgehoben und das Ganze auf eine dem gegenwärtigen Stande der deutschen Geschichtschreibung angemessene Art durchgeführt wird; - in einem nicht zu großen Umfange, damit der Preis des Werks nicht zu hoch steige und so, daß etwa 2 – 3 Bände in gr. 8. die Gesellschaft Liv- und Esthlands, mit Inbegriff von Oesel, bis 1710 und Kurlands bis 1795 umschließen. Da bei einer solchen Bearbeitung unserer Geschichte, wenn sie gründlich seyn soll, viel gelehrter Apparat durchgesehen, kritisch gesichtet und frühere Darstellungen und Ansichten berücksichtigt werden müssen - eine unerläßliche Arbeit, die allein zu dem gewünschten Ziele führen kann -; so wünscht die Gesellschaft, daß die Ergebnisse dieser Quellen-Forschung von dem Bearbeiter - nicht in Anmerkungen unter dem Texte oder gar getrennt hinter demselben, welche für den größeren Leserkreis überflüssig und unerquicklich erscheinen dürften, sondern in besonderen Excursen oder in einem die allgemeine Darstellung begleitenden und verfolgenden Commentar - ebenfalls geliefert würden; und macht sich anheischig, für die Veröffentlichung dieser gelehrten Zugabe entweder durch die von ihr herausgegebene Sammelschrift : „Mittheilungen aus der livländischen Geschichte“, oder auf sonst geeignetem Wege, bestens Sorge zu tragen.

 

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