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[Eisern]thorthurms von Seiten der hohen deutschen Bundesversammlung in Frankfurt betrachtet werden. Es ist Ihnen bekannt, meine Herren, daß dieses Gebäude, ein Denkmal aus den ältesten Zeiten der Blüthe unserer Stadt, vor der Demüthigung derselben durch die strafende Hand Friedrichs I. nach Ermordung des Bischofs Arnold von Selenhofen, welches seither als Militärgefängniß benutzt worden ist, im Sommer 1854 an den Meistbietenden von Seiten der Militärbehörde veräußert werden sollte, und es war demnach zu befürchten, daß dieser werthvolle Zeuge thatenreicher Vergangenheit unserer Stadt nur zu bald in Trümmer gestürzt und der modernen Architektur Platz machen würde, zumal die Zernichtung von mittelalterlichen Thurmbauten, als Hauptzierden der Städte jedes Jahr schmerzlichere Wunden schlägt, wie wir früher schon bei der Niederreißung des Fischthurms dahier gesehen haben. Darum erschien es dem Vorstande des Vereines, dessen Streben vor allem in der Erhaltung der großartigen Denkmale unserer vaterländischen Geschichte sich sein Ziel gesetzt hat, heilige Pflicht, sich für die Erhaltung dieses Thurms, welcher im Jahr 1200 auf den Resten der 1163 von Friedrich Barbarossa gebrochenen Befestigungen sich erhob, und dessen Erdgeschoß mit seinem großen 20 Fuß breiten Thorweg, dem majestätischen romanischen Bogen und den auf beiden Seiten des Eingangs ruhenden Löwenbildern, ein Zeuge der ehemaligen Größe und des Verkehrs unserer Stadt, vor Allem merkwürdig ist, zu verwenden und ihn zu diesem Zwecke selbst zu erwerben, indem er unter dem 14. Juni 1854 sich deßhalb in einer Eingabe, welche mit einer schönen Zeichnung, das Portal darstellend, von der Meisterhand unsers Vorstandsmitgliedes Herrn Roos gefertigt, begleitet war, an die hohe deutsche Bundesversammlung in Frankfurt a. M. wandte und zwar mit der Bitte: „Dem Vorstande des Vereins zur „Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer dieses „Gebäude zur Aufstellung seiner christlich-germanischen Lokalalterthümer „und der in der Stadt Mainz zerstreuten interessanten mittelalterlichen „Baureste geneigtest entweder geschenkweise überlassen, oder, falls „dies die Verhältnisse nicht gestatten sollten, die käufliche Erwerbung „desselben dem Vereine unter Bedingungen möglich zu machen, „welche seinen geringen Geldkräften entsprächen.“ Und siehe! unsere sehnlichsten Wünsche gingen in Erfüllung; es wurde der Thurm dem Vereine ohne Geldopfer in Folge Beschlusses hoher Bundesversammlung vom 24. August 1854 überlassen.
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