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b. Zu Marburg.

20. November. Herr Professor Dr. Heppe sprach über die Geschichte des Volksschulwesens in der Grafschaft Hanau, und Herr Hauptmann von Ditfurth über Theilnahme der hessischen freiwilligen Jäger und der hessischen Landwehr an dem Feldzuge im Jahre 1814.

c. Zu Hanau.

5. Februar. Herr Landbaumeister Reuße hielt einen Vortrag über den Pfahlgraben in dem Wettereiba- und Kinzig-Gau, legte specielle Pläne vor und verband damit Erläuterungen. Obwohl es an genauen alten Nachrichten über den Zug des römischen Grenzwalls, und insbesondere über die Ausdehnung des römischen Gebiets von der Arnsburg bis zum Main gänzlich fehle, so seien doch genügende Nachrichten vorhanden, aus welchen unzweifelhaft hervorgeht, daß die Römer das hiesige Gebiet nicht strichweise erkämpft, vielmehr ganze Volksstämme mit ihren Territorien und den bereits vorhandenen Grenzwällen in das römische Gebiet gezogen hätten. Der Limes sei seinem Wesen und seiner Form nach nichts anderes, als eine gewöhnliche Landwehr, wie sich solche im übrigen Deutschland häufig fänden, und von den Römern zu verschiedenen Zeiten ausgebessert und verstärkt wurden. Man fände nur Nachrichten von Herstellung bereits vorhandener Landwehren, von Anlegung ganz neuer dagegen wenigstens keine bestimmte Angabe.

Sodann wurde speciell nachgeweisen, daß ebenso und in gleicher Form wie die als Limes anerkannte Landwehr von der Höhe des Taunus bis in das Thal der Wetter bei der Arnsburg herunterzieht, sich auch weiter vom Thal der Wetter bis zur Nidda bei Staden und dem Nidder bei Altenstadt die Reste einer Landwehr in bestimmter Richtung fortlaufend fänden, und zwar gleichlaufend und ganz nahe der von Herrn Landau bezeichneten Gränze im engern Sinne.

An diese schließe sich, in gerader Richtung fortgehend, eine Landwehr nebst mehreren Ringwällen vom Nidder bis zum Köbelthal, welche unter dem Schutze eines uralten Waldes sich in größerer Mächtigkeit erhalten habe, als irgend ein Stück bis zum Tanus.

Von der Köbelbach bis zur Kinzig fänden sich in zwei Richtungen Landwehren von theils außergewöhnlicher Mächtigkeit, öfters doppelte Wälle mit dreifachen Graben und vollständig zusammenhängend. Die eine vom Ufer der Köbel bei Obereffigheim bis zum sog. eidernen Stock an der Kinzig, welche zugleich die Grenze

 

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