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nach Dr. Maltens Untersuchung gänzlich aufhören sollte; allein in einer Tiefe von 6 Fuß fanden die Fundamente sich wieder vor, und bei 769 Fuß Länge wendet sich die Richtung derselben gegen Finthen zu. In dieser allgemeinen, von einer graden oft abweichenden Richtung wurden die Fragmente auf eine Länge von 1760 Fuß bis zur Straße von Drais verfolgt und auf 16 verschiedenen Stellen aufgedeckt. Die Untersuchung im Jahre 1854 umfaßte eine Strecke von 3271 Fuß Länge und Im Jahre 1855 eine Strecke von 8050 Fuß Länge, so daß jetzt im Ganzen eine Strecke von 11,321 Fuß Länge festgestellt ist, eine Untersuchung, die unter die größten gerechnet werden kann, welche in solchem Umfange auf deutschem Boden vorgenommen worden ist. Die Mauerfragmente in der Nähe und über den einzelnen Pfeilern und dem ersten Theil der durchgehenden Fundamentmauern geben über die Zeit und den Urheber des Baues denselben Aufschluß, den schon Pater Fuchs ertheilt, nämlich einige wohlerhaltene ganze, sowie einige Fragmente von Ziegeln mit den Stempeln der XIV. Legion wurden bei dieser Gelegenheit gefunden. Zahlreiche Bruchstücke von Ziegeln mit Rändern, sogenannte Deckziegeln, scheinen, wenn man die Anlage von Gräbern als unwahrscheinlich verwirft, auf die Art und Weise der Eindeckung des Kanals der Wasserleitung hinzudeuten. Außerdem fand man viele Fragmente von dem Andernacher Tuffsteine, sowohl von regelmäßiger Form, als auch in größeren unregelmäßigen Bruchstücken; auch dieser scheint zur Herstellung des Kanals benutzt worden zu sein. Von Münzen und sonstigen Antikaglien hat sich bis jetzt nichts gefunden. Unter den Mauerüberresten und dem Schutte fand sich keine Spur von rothem Sandstein, und wenn Herr Dr. Malten die in der Nähe auf der Addach stehenden Marksteine der sogenannten Brunnenaue für Deckplatten des Kanals hält, so scheint dies bei genauer Untersuchung genannter Marksteine auf einer Täuschung zu beruhen. Genannte Steine sind vielmehr Decksteine einer Brüstungsmauer gewesen, wie die Abrundung einer ihrer Breitenoberflächen zeigt. Ob die durchgehende Fundamentmauer einer sogenannten Rinnen- oder Kanalmauer, wie Herr Dr. Malten vermuthet, zur Basis gedient habe, oder ob der Kanal oder die Wasserrinne von Pfeilerbogen getragen worden ist, dürfte erst durch ein Nivellement in Bezug auf die muthmaßliche Höhe des Kanals über dem Erdboden in’s Klare gebracht werden, und es müßten erst unzweifelhafte Theile des Kanals in der Nähe von Finthen entdeckt werden, um daran mit Sicherheit ein Nivellement knüpfen zu können. Für das Vorhandengewesensein einer Kanalmauer stimmt nur
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