


der
Geschichts- und Alterthums-Vereine
zu
Kassel, Darmstadt, Frankfurt a. M. und Wiesbaden.

Ausgegeben im August 1857.

Die Redaktion für das Jahr 1857 besorgt der Ausschuß des Vereins für
hessische Geschichte und Landeskunde zu Kassel.

Der Druck der folgenden Nummern wird pünktlich mit dem 1. October und 1. Jan. beginnen und man bittet deshalb um zeitige Einsendung der Beiträge.

A. Zusammenkünfte, Sitzungen und sonstigeVereinsthätigkeit.
1. Des Vereins für Kurhessen.
a) Zu Kassel.
9. Mai. Herr Oberpostmeister Nebelthau ging unter Anknüpfung an zwei öffentlich gehaltene Vorlesungen, in welchen derselbe unlängst ein Bild der baulichen Entwicklung hiesiger Stadt geliefert hatte, zur Untersuchung der Stadtverfassung und zunächst der Organisation des bürgerlichen Regiment über. Dies führte ihn zum Verfolg des dreitheiligen Stadtraths und des daraus entspringenden gegenseitigen Verhältnisses, wobei der Vortragende seine Ansicht begründete, dass die drei verschwisterten Städte im 14. Jahrhundert allmählig die Einigung des bürgerlichen Regiments als Bedürfniß erkannt und erstrebt, auch im Jahr 1378 vermöge der Sühne, die Landgraf Balthasar von Thüringen zwischen dem Landgrafen Herrmann von Hessen und der aufständischen Ritter- und Landschaft vermittelte, vollständig durchgesetzt haben. Gelegentlich wurden die Gründe ausgeführt, welche dafür sprachen, daß die (untere) Neustadt immer nur ein mit 6 Schöffen besetztes Untergericht, mithin auch nur einen aus dem Bürgermeister und 6 Schöffen bestehenden Stadtrath gehabt habe, während in demjenigen der Altstadt, und nachmals auch in dem der dritten Stadt oder Freiheit