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Sprechsaal.Herr Dr. Römer-Büchner hat als zweite Abtheilung seiner Schrift über die Wahl- und Krönungskirche der deutschen Kaiser zu St. Bartholmäi in Frankfurt a. M., so eben ein weiteres Werkchen herausgegeben: Die Wahl und Krönung der Deutschen Kaiser zu Frankfurt a. M. Frankf. 1858. Dasselbe behandelt, ohne gerade neue Forschungen zu liefern, alle auf die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser bezüglichen denkwürdigen Momente, und gibt eine recht interessante Schilderung, wie es namentlich in den letzten Zeiten des deutschen Reichs zu Frankfurt bei dieser feierlichen Gelegenheiten hergegangen ist. Mit besonderer Ausführlichkeit werden die Reichs-Krönungsinsignien beschrieben und von den neun lithographirten Tafeln, mit welchen der kunstliebende Verleger, Herr Keller, das Buch geschmückt hat, enthalten vier die schön colorirten Abbildungen des Kaisers Sigismund im Reichs-Ornat und der gedachten Insignien, so daß das Buch, da das auf kaiserliche Kosten erscheinende Prachtwerk von Fr. Bock über die Kleinodien des römisch-deutschen Reichs, schwerlich in vieler Privaten Hände kommen dürfte, auch hierdurch den Freunden derartiger Dinge eine angenehme Gabe sein wird. Die neunte Tafel gibt in drei Abtheilungen die Wahl und Krönung Heinrichs VII., aus dem berühmten Pergament-Codex des Kurfürsten Balduin von Trier aus dem Jahr 1353 entnommen, über welchen der Verfasser in einer s. g. Zugabe Näheres mittheilt, und es ist nach dieser Probe sein Wunsch gewiß gerechtfertigt, daß auch die übrigen Bilder dieses Codex bald veröffentlicht werden möchten. Nicht minderen Dank verdient der Verfasser für seine weitere Zugabe, in welcher er die Ordnungen des Frankfurter Raths bezüglich der Anwesenheit K. Friedrichs III. und seines Einreitens zu Frankfurt 1442 aus den Wahltags-Acten des Fr. Archivs abdrucken ließ. Weniger befriedigen kann das Vorwort, in welchem der Verfasser bedauert, daß die deutsche Geschichtswissenschaft sich nur noch selten mit der Darstellung der wahrhaft großen, der Nation dauernd denkwürdigen Ereignisse beschäftige und dagegen micrologischen Untersuchungen sich zuwende. – Denn der erstere Vorwurf ist nicht begründet, wie Giesebrechts Kaiserzeit und so manche andere Werke bezeugen; der zweite aber (wenn man überhaupt den Werth solcher Spezialforschungen verkennen könnte) jedenfalls in einer Schrift nicht wohl angebracht, die zum größten Theil sich eben nur mit „Geringfügigkeiten“, Ce-[remonien]
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