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Durch gütige Vermittelung des Herzogl. Beamten, Herrn Regierungsrat v. Gagern dahier, sind mir aus dem Amte St. Goarshausen von den Herrn Bürgermeistern folgende weitere Nachrichten über Beunden zugegangen. Weisel, Amts St. Goarshausen, war wie auch die folgende Gemeinde Dörscheid, ein ehemals pfalzgräflicher Ort und gehörte zu dem Unteramte Caub. Beide liegen nicht sehr weit vom Rhein ab, Weisel etwa 1 Stunde, Dörscheid ½ Stunde. Die Weiseler schreiben ihren Distrikt „Gebein.“ Er bildet nur eine zusammenhängende Landfläche in einem der 3 Felder, liegt aber circa 800 Schritte vom Dorfe entfernt und zieht sich bis an die Dörscheider Grenze. Das Land ist von bester Qualität und war immer Privateigenthum. Das Ganze ist zersplittert und läßt sich von einer Hubeneintheilung nichts erkennen. Auch die Einhegung ist ganz unbekannt. Die „Gebein“ in Weisel erfreute sich früher keiner Vergünstigung, sondern ihre Auszeichnung bestand vielmehr in einer sonst in der Gemarkung nicht vorkommenden Belastung, der sogenannte landgräfliche (soll wohl heißen pfalzgräfliche) Zehnten ruhte auf ihr, er ist nunmehr abgelöst. Die ganze Gemarkung beträgt 2234 Metermorgen, wovon auf die Beunde 40 kommen. Dörscheid, früher Derscheid, eigentlich Unterderscheid, (Oberderscheid wurde im 30jährigen Kriege zerstört ), grenzt mit seiner Gemarkung an die Weiseler. Seine „Gebein“ liegt eine kleine Viertelstunde vom Dorfe ab, nach Weisel zu. Alles, was bezüglich der Weiseler „Gebein“ gesagt ist, gilt auch hier, besonders auch das von der Belastung mit dem landgräflichen Zehnten. Die Gemarkung beträgt nach Angabe des Herrn Bürgermeisters ungefähr 1000 Metermorgen, die Gebein davon 40. Die dritte und letzte Beunde im Herz. Nass. Amte St. Goarshausen befindet sich zu Niederwallmenach. Der dortige Herr Bürgermeister Wenn theilt mir mit, daß die Schreibung „Bain“ laute. Dieselbe liege etwas entfernt vom Dorfe und bilde eine Fläche in einem Felde. Es sei das beste Lande der ganzen Gemarkung und Privateigenthum, im übrigen ebenso zersplittert wie die andern Felder. Indessen habe die Herzogliche Domäne das Obereigenthumsrecht über die Bain und noch einige Feldbezirke zu Niederwallmenach besessen, dieses sei vor einigen Jahren abgelöst worden. Von einer Einhegung wisse man nichts. Die Größte der Gemarkung sei 1406 Metermorgen, die der Bain 22.
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