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Grundsätze sind bei allen Völkern, die sich selbst achten, längst anerkannt und unbestritten. Gleichwohl wird, selbst in unsern Tagen, selbst in unserm Lande, gegen solche Monumente der Vorzeit hin und wieder noch mit einer Gleichgültigkeit und Rücksichtslosigkeit verfahren, daß viele derselben zu Grunde gehen, wodurch der Geschichtschreibung ein werthvolles Material für immer entgeht. Es erwächst aber hieraus für uns eine Verantwortlichkeit, die zunächst dem historischen Landesvereine nicht gleichgültig sein kann, dem „die Aufsuchung, Sammlung, Erhaltung und Beschreibung der auf die Landesgeschichte bezüglichen Denkmäler“ nach § 1 seiner Statuten Höchsten Orts aufgetragen ist.

Der Verein hat seit seinem bald vierzigjährigen Bestehen in dieser Beziehung auch gewiß manches Gute gestiftet und manches Denkmal entweder durch Restauration gerettet, oder doch durch Beschreibung und Abbildung dem öffentlichen Interesse näher gebracht; was vermag aber eine Gesellschaft in dieser Beziehung irgend Ausreichendes zu erzielen, der niemand Rede und Antwort zu geben oder auch nur eine Anzeige zu machen verpflichtet ist? Hier werden alte Pergament-Urkunden zu Stickmustern verschnitten, dort läßt man uralte Kirchenglocken umschmelzen, ohne nur eine Abschrift ihrer Inschriften zu hinterlegen; da werden wappengezierte Grabmonumente zu Treppensteinen verarbeitet oder sonst nutzbar gemacht; alte Waffen werden ins Ausland verkauft, alte Münzen wandern in die Schmelztiegel oder in die Hände der Trödler: in hundert derartigen Fällen, die in neuerer Zeit wieder stark im Schwunge zu gehen scheinen, erhält der Vereinvorstand kaum einmal eine Anzeige und obendrein gewöhnlich erst dann, wenn der alterthümliche Gegenstande bereits vernichtet oder außer Landes verschleppt ist. Hin und wieder zählt der Verein allerdings für seine Zwecke begeisterte Mitglieder, die eine Anzeige machen oder von sich aus gegen drohende Barbareien einschreiten; was sollen wir aber für Berichte erwarten aus großen Amtsbezirken, die wie Usingen, Weilburg und Herborn kaum zwei oder drei Mitglieder zählen, oder aus Districten, wie die Aemter Reichelsheim, Runkel und Marienberg, die für die Landesgeschichte durch niemanden repräsentirt werden? – Hier ist eine alle Theile des Landes gleichzeitig und gleichmäßig umfassende Aufsicht und ein wirksamer Schutz der Landesgesetze unerläßlich, wenn nicht fortwährend unherstellbarer Schaden angerichtet werden soll.

 

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