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Usipier) Chasuarier, Chauken, Dulgibinen und endlich die Suevenbündler: die Longobarden, Semnonen (mit den Angeln) und Hermunduren. Endlich 5) erklärte er folgende von den Römern erwähnten Oertlichkeiten des Chattenlandes: Hercynia silva, desertum Suevorum, Bacenis silva, Abnobae montes, Taunus mons, ager relictus, limes seu vallum romanum, flumen sale gignendo fecundum, Drusi tropaea, Arbalon, Amasia, Caeduum, Nuaesium, Mattium Melovacus, Gravionavium, auch die Mattiakischen castra scelerata und salas fluvius. Zum Schlusse bezeichnete er folgende Ansichten als falsch: daß damals ganze Völker in Deutschland ausgewandert oder ausgerottet worden seien, solches könne vielmehr nur auf die betreffenden Fürstenfamilien nebst ihren Gefolgschaften bezogen werden; daß Flüsse und Bäche die natürlichen Grenzen der Völker gewesen, denn diese seien stets auf den Höhenzügen und Wasserscheiden fortgelaufen, selbst im berglosen Norddeutschland seien die Grenzen weniger durch Flüsse, als durch die Moorstrecken bezeichnet worden; wo Flüsse auf längere Strecken als Grenzen erschienen, seien dies nicht mehr die alten natürlichen, sondern durch Verträge später entstandenen Grenzen. Ein Nachtrag, worin die Wetterau zwischen dem Vogelsberge und dem Maine als ein nie bleibend zum Chattengebiete gehöriges Land, sondern, nachdem sie bis zum Anfange des 3ten Jahrhunderts römisch geblieben war, als Wiege des Alemannenbundes und Sitz der Buccinobanten (Bücherthaler) bezeichnet wird, konnte wegen der abgelaufenen Zeit der Versammlung nicht mehr vorgetragen werden. 13. September. Herr Archivar Dr. Landau sprach über die Geschichte des nördlichen Oberhessens, insbesondere des Gerichts Geismar. Er zeigte wie dies zuerst die Grafen von Battenberg besessen und von diesen deren Centgrafen, den Vögten von Geismar oder von Keseberg, erblich übertragen worden sei. Mit der Geschichte dieses Gerichts hänge nun die Geschichte der Entstehung der Städte Frankenberg und Frankenau eng zusammen. Habe man sich auch durch den Frankenberger Chronisten Wigand Gerstenberger verleiten lassen, Frankenberg als eine uralte Stadt zu betrachten, so sei dies doch ein Irrthum. Beide Städte seien innerhalb des Gerichts Geismar gelegen und die allerentschiedensten Gründe, welche der Redner näher ausführte, sprächen vielmehr für eine späte Anlage. Die Gründung sei jedenfalls nach einem vorherge-[gangenen]
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