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XXXIV

Der Franken folgte ein vereinter Akt der Gesetzgebung: man schritt zur Aufzeichnung des salischen Rechtes, das nicht nur für die auf gallischem Boden sesshaft gewordenen Franken, sondern auch für die chattischen oder Oberfranken Geltung gewann. Denn diese, im Rücken von den Thüringern gedrängt, schlossen sich der Herrschaft, des stammverwandten Merowingerhauses freiwillig an. Da gleiches Recht aber vor allem auf niederer Culturstufe auch gleiche wirthschaftliche Verhältnisse bedingt, so dürfen wir aus der Lex Salica einen sicheren Rückschluss darauf machen, wie es bei unseren hessischen Vorfahren im 6. und 7. Jahrhundert nach Christo in der Beziehung ausgesehen hat. Hier nahm der Vortragende zunächst Gelegenheit, auf die vielfach und von den bedeutendsten Gelehrten angefochtene sprachliche Identität des Namens der heutigen Hessen mit dem der Chatten zurückzukommen ; die hiergegen geltend gemachten Bedenken sind jedoch durch die Untersuchungen Rud. Kögel's in den Beitr. zur Gesch. der deutschen Spr. und Lit. von Paul u, Braune erledigt, und andere Erklärungsversuche, besonders die Pfister's in neuerer Zeit, kommen dadurch in Wegfall.

Was nun die Lex Salica selbst betrifft, so führt uns dieselbe unter ein Volk, dessen Hauptbeschäftigung schon die Landwirthschaft ist. Ein bevorrechteter Adel existirt zur Zeit der älteren Völkerrechte noch nicht; die freien Franken wohnen inmitten ihrer Familie und des unfreien Gesindes frei und unabhängig auf ihren Höfen, die wiederum zu grösseren oder kleineren Dorf­schaften vereinigt sind. Der Hof ist eine weitläufige Anlage mit einer Menge kleinerer Gebäude unter denen besonders die Sala hervorragt, das Herrenhaus, dessen Name auch in dem der Stadt Kassel (Chassala) enthalten ist. Denn wie sich im Jahre 685 bei Cambray im Lande der salischen Franken (der alten Bataven) ein Ort Batsala findet, so dürfen wir für Chassala ein älteres Chatsala vermuthen, einen chattischen Herrensitz im Gegensatz zu den benachbarten Sachsen.

Unter der Sala dürfen wir in jener Zeit natürlich noch keinen stattlichen, am wenigsten einen massiven Bau verstehen. Sie war aus Balken aufgeführt, deren Gefache mit Flechtwerk ausgefüllt und mit einem Ge-

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