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VII

19. d. M. mit, wonach die Erhaltung des alten Malsteins bei Maden zugesichert wird. Der Vorsitzende sprach hierfür den Dank des Vereins aus.

Hierauf beendigte Herr Forstmeister Knorr aus Münden seinen Vortrag über „Die Wälder im alten Germanien" *):

So weit die Wirthschaftsverhältnisse der alten Germanen von Einfluss auf die Waldzustände gewesen sind, müssen sie kurz erörtert werden.

Die Grundlage der Wirthschaft bildete der Viehstand- Der Besitz von viel Grossvieh, Rinder und Pferde, galt als Reichthum; Kleinvieh, Schafe und Ziegen, wurde hier mehr, anderen Orts weniger gehalten, die Schweinezucht aber überall ausgedehnt betrieben. Auch Gänse waren schon Hausthiere. Stallräume kamen erst mit dein Sesshaftwerden der Völkerstämme auf. Auf den Weiden und in den Wäldern hatte sich das Vieh seine Nahrung selbst zu suchen.

Die ältesten Ansiedelungen waren in Einzelhöfen und kleinen Dörfern erfolgt. Damals bildete nur die fahrende Habe, wozu auch das Haus gehörte, das Eigenthurn des Familienoberhauptes. Nach und nach gingen auch Hof und Garten in das Sondereigen des Hausbesitzers über, während Weide und Wald Gemeineigen blieben.

Die Landwirthschaft entsprach diesen Zuständen. Zuerst herrschte eine wilde Feldgraswirthschaft. Aus der weiten Weidemark wurden Gewanne in langen viereckigen Stücken ausgewählt, eingezäunt und in Ackerstücke getheilt, diese unter die Familienhäupter verloost und, so lange die Dungkraft vorhielt, bestellt. Dann kamen andere Gewanne an die Reihe und die alten wurden wieder Weideland.

Aber mit der Zunahme der sesshafter werdenden Bevölkerung ward der Brodkorngewinn unzureichend und eine Weiterentwickelung der Landwirthschaft un­abweisbar. Das Ackerland wurde ständig unter den Pflug genommen und als Feldmark von der Weide- und

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*) Diesen Gegenstand behandelt ausführlicher und mit Quellennachweis und Erläuterungen versehen ein in Münden bei Hans Augustin jetzt erscheinendes Heft.

 

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