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VIII

Waldmark gesondert. Die Dreifelderwirthschaft bildete sich aus. Düngung ward nothwendig. Das Futter für das im Winter in Ställen untergebrachte Vieh lieferten die Wiesen, den Streubedarf das Stroh, sowie das übriggebliebene Gras der Weideflächen und vielleicht auch Plaggen.

Die zu jeder Hofstelle gehörigen Ackerstücke, die Hufen, gingen in das Sondereigenthum der Hofbesitzer über. Weide, Wald und Wüstenei blieben als Allmende Gemeineigen der berechtigten Markgenossen. Dort fand der Bevölkerungszuwachs Grundbesitz durch Einrodungen und Gründung von Tochterdörfern.

Die Mangelhaftigkeit der Geräthe und Werkzeuge machten Fällung und Bearbeitung des Holzes, ebenso wie die Rodung zu einer mühsamen Arbeit. Lange noch hielten sich Steingeräthe, als schon Bronce und Eisen im Gebrauch waren. Mit Steinäxten liessen sich dünne Bäume zwar leicht fällen, dicke aber zu Schiffen und Todtenbäumen*) sehr schwer. In diese pickte man Löcher, füllte diese mit Kohlen, die man anzündete und die Zwischenräume fortbrannte, bis der Baum fiel.

Auch die Entwicklung des Hausbaues zeigt den Einfluss mangelhafter Werkzeuge. Nach Form und Einrichtung scheint das Haus der Wanderzeit sich in der dem Wigwam der Indianer und der Kibitke der Kirgiesen sehr ähnlichen Köhlerköthe des Harzes erhalten zu haben Ein ans Stangen bestehendes, mit Rasen oder Rinde abgedecktes, rundes, auf der Erde ruhendes Dach mit einem von Steinen eingefassten Herde in der Mitte auf dem Boden und mit Bänken zum Sitzen und Schlafen ringsum am Rande, mit einer Thüre als Eingang und einem Rauchloche oben in der Spitze, das ist der ganze Inbegriff dieser Art von Wohngebäuden. Der Fachwerkbau erforderte dickere Bäume und die viereckige Form, welche in der sächsischen und der fränkischen Einrichtung in selbstständiger Weise von einander abweichend entwickelt ist.

Den bedeutenden Holzbedarf zu den Geräthen, Bauten und zum Brennen lieferten die unerschöpflichen Wälder

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*) »Todten bäume sind die trogartig ausgehöhlten Bäume, in welchen man die Todten begrub. Lindensehmitt, Handbuch der deutschen Alterthumskunde, Bd. I, S. 125.

 

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