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XXII

    3.  die Königliche Artillerie- und Genieschule in Kassel unter dem

         General-Directorium der Artillerie und

   4.die Garde-du-Corps.

Im Jahre 1808 wurde zur Schöpfung eines Officierscorps, zunächst eine Anzahl Franzosen herangezogen, demnächst frühere hessische, preussische, braunschweigische Officiere angestellt. Was die Mannschaft anbetrifft, so wurde zunächst auf die gedienten hessischen, preussischen etc. Soldaten, welche ihrer Dienstpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, zurückgegriffen; demnächst aber die Conscription nach französischem Muster eingerichtet Dies dauerte aber ziemlich lange. Obgleich die Constitution bereits die Conscription als ein Grundgesetz hinstellt, werden doch erst im April 1808 die Ausführungsbestimmungen erlassen, dieselben erst im Mai im Moniteur veröffentlicht und erst im Juli die erste Aushebung von 12000 Rekruten befohlen; auch konnte erst im October das erste Contingent eingestellt werden.

Das Conscriptionsgesetz ist sehr umfangreich, sehr complicirt und wurde es durch eine Menge bald nothwendig werdender Erläuterungen immer mehr. Es geht aus diesem, sowie aus allen übrigen Reglements etc. die Absicht hervor, allen und jeden Fall vorzusehen und der Initiative bezw. der Verantwortung der ausführenden Beamten Nichts zu überlassen. —

Die Entziehung der Conscription durch Flucht oder Verbergen, die Selbstverstümmlung zu diesem Zweck, die Desertion waren mit sehr strengen Strafen bedroht; ebenso die Begünstigung dieser Vergehen durch Landeseinwohner oder Beamte. Dennoch waren diese Vergehen sehr häufig. Eine Notiz in der Zeitschrift von Hassel und Murhardt wirft ein Licht darauf. Im ersten Halbjahr 1812 sind von der Gendarmerie eingebracht worden:

170 Deserteure, 677 Widerspenstige, 28 verstümmelte Conscribirte, welche Zahlen wohl für sich selbst sprechen.

Die Conscribirten wurden zu sehr verschiedenen Zahlen auf die einzelnen Truppen vertheilt. Bei der ersten Aushebung erhielten keine Rekruten:

 

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