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Herr Fischer, Lehrer            }

„   Gauff, desgleichen           }

„   Küch, Rechnungsrath       }

„   Küch, stud. phil.              } zu Hanau.

„   Ropp, Lehrer                   }

„  Schien, desgleichen          }

„   Tuebben, Königlicher Major a. D., von Hanau nach Würzburg übergesiedelt.

„   Wurzer, Hauptmann und Compagnie-Chef im Königlichen Infanterie-Begiment Nr. 97 zu Hanau.

     Gesammtzahl der Mitglieder am 31. December 1886 : 192.

 

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Mitglieder des Haupt-Ausschusses in Kassel.

1) Herr Carl von Stamford, Major a. D., Vorsitzender.

2)    „     Eduard Lohmeyer, Dr. phil., erster Bibliothekar der Landesbibliothek, Stellvertreter des Vorsitzenden.

3)    „      Eduard Pinder, Dr. phil., Museums-Director, Conservator.

4)    „      August Lenz, Museums-Inspector, Kassirer.

5)    „     Wilhelm Rogge-Ludwig, Landgerichts-Secretar a. D., Bibliothekar.

6)    „     Wilhelm Stern, Kreisgerichts - Secretar z. D., Schriftführer.

Die unter 1, 3, 4, 5 und 6 genannten Vorstandsmitglieder wurden wiedergewählt von der Jahresversammlung am 20. Juli 1886, das unter 2 aufgeführte Vorstandsmitglied wurde nach §. 29 der Statuten für den nach der Jahresversammlung verstorbenen Herrn Oberbibliothekar Dr. phil. Albert Duncker durch den Ausschuss zu Kassel bis zur Neuwahl in der nächsten Jahresversammlung cooptirt.

 

Ausserhalb Kassels wohnende Ausschussmitglieder.

1) Herr Gustav Könnecke, Dr. phil., Archivrath und Vorsitzender des Zweigvereins zu Marburg.

2)    „     L. Bickell, Referendar a. D. und Conservator zu Marburg.

3)   „     Friedrich Wilhelm Junghans, Pfarrer und Vorsitzender des Bezirksvereins zu Hanau.

4)    „     Wille, Oberstlieutenant und Director der Königl. Pulverfabrik, Schriftführer des Bezirksvereins zu Hanau.

5)    ,,     Jacob Gegenbaur, Professor und Prorector des Gymnasiums zu Fulda,

6)   „     Julius Koppen, Baurath zu Schmalkalden.

7)    ,,     Eduard Hartmann, Dr. phil., Gymnasial-Oberlehrer und Vorsitzender des Zweigvereins zu Rinteln.

Dieselben bilden mit den oben Genannten den Gesammt-Ausschuss des Vereins (cf. §. 10 der Statuten).

 

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