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XIII

und Sudosten der Papagai als Schützenziel unbekannt blieb.

Die in Verbindung mit der Frage stehenden Fragen 14 und 15 konnten nicht befriedigend beant­wortet werden und der Fragesteller, Archivrath Jacobs aus Wernigerode, gab die Absicht kund, den Gegenstand weiter zu verfolgen. Um 83/4 Uhr endete die Sitzung und die Theilnehmer an derselben folgten den früher entlassenen der anderen Abtheilung in das für den übrigen Abend gewählte Lokal zu angeregtem Beisammensein.

Der 16. September begann mit einer Sitzung der III. und IV. Section um 8 Uhr Morgens. Die I. und II. Section hatten ihre Verhandlungen bereits am 15. Abends erledigt, sodass ich an der Besprechung der ihnen zugewiesenen Fragen nicht mehr mich betheiligen konnte.

Die Fragen 9 und 10 wurden vorgenommen. Erstere lautet: ,,Welche Weisthümer bergrechtlichen Inhalts sind — ausser den in Grimm's Weisthümer aufgenommenen, dem Löwenberger Goldrecht und sonst allgemein bekannten Rechten nachweisbar?" Die Besprechung hatte nur insofern ein positives Ergebniss, als man sich in der Annahme einigte, dass alle Bergrechte aus Weisthümern hervorgegangen seien. Die Frage 10: „Wo finden sich mittelalterliche Gerichtsbücher — dieselben werden auch als Schöffenbücher, Gerichsprotokolle, oft auch als Stadtbücher bezeichnet — welche über das Verfahren im gehegten Dinge bei streitigen Sachen (Ladung, Klage, Antwort, Beweisverfahren, Urtel u.s.w.) Auskunft geben?“ rief eine eingehende Verhandlung hervor. Der Fragesteller, Archivrath Ermisch aus Dresden, legte ein Gerichtsbuch aus Pegau vom Jahre 1541 vor, welches zeigt, wie bei dem Verfahren kurz protokollirt wurde. Professor Lörsch aus Bonn theilte mit, in Darmstadt befänden sich 40—50 solcher Gerichtsbücher, am Rheine seien ebenwohl sicher noch viele vorhanden; wenngleich früher das Verfahren mündlich gewesen, so sei doch dabei protokollirt worden. Professor Schum aus Halle bemerkte, er habe in der Gegend von Erfurt Vogteibücher aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts nachgewiesen,

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