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Zur gefälligen Notiz.

Zur Vermeidung von Irrungen wird bemerkt:

1) Das Rechnungsjahr des Vereins läuft vom 1. April bis zum 31. März des nächstfolgenden Jahres.

2) Der Jahresbeitrag wird auf der gewöhnlich im Juli stattfindenden Jahresversammlung festgestellt.

3) Die portofreie Einsendung desselben hat im Monat October jeden Jahres an den Rechnungsführer, Herrn Custos Lenz zu Kassel, zu erfolgen.

Die Nichteinsendung wird für eine Ermächtigung angesehen, den Betrag durch Postnachnahme erheben zu sollen.

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Um Weiterungen bei Zusendung der Vereinsschriften an die Mitglieder zu vermeiden, ersuche ich die verehrlichen Vereinsmitglieder ergebenst, mich von etwaigen Veränderungen Ihrer Adresse baldgefälligst in Kenntniss zu setzen.

Wehlheiden, im Mai 1889.

W. Stern, Schriftführer,
Wilhelmshöher Allee 59.

 

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