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LXVI [Aegyptiern] gyptiern, der Verhältnisse in Italien (Salerno) schilderte der Vortragende die Entwicklung des Apothekerstandes aus dem Mittelalter in die Neuzeit; er zog an die Frankfurter Liste von 1456, die Heidelberger Apotheker-Ordnung von 1471, gab an Hand die hessischen Verordnungen von 1616 von Landgraf Moritz, die Tax-Ordnung von 1656, schliesslich die Medicinal-Ordnung von 1767 und 1778, welche er grösstentheils in Exemplaren vorlegte. Uebergehend zur Schilderung der Verhältnisse in Hanau, gab er einen Ueberblick über die Altstädter weisse Schwanen-Apotheke, welche in späterer Zeit, als schon die Erweiterung der eigentlichen Altstadt eingetreten war, in der Schulgasse gegründet wurde. Vom ältest nachweislichen Besitzer Hofstadt erkaufte die Apotheke Joh. Chr. Vogel und erhielt Privilegium im Jahre 1689 von Ph. Reinhard, welches 1713 von Johann Reinhard zu einem ausschliesslichen für Altstadt und Vorstadt erweitert wurde. Landgräfin Marie als Vormünderin für Erbprinz Wilhelm bestätigte 1760 die Privilegia excl. Die Apotheke blieb im Besitz der Vogel’schen Descendenten bis zum Jahre 1829, woselbst die letzte Besitzerin, die Wittwe des Syndicus Handwerk zu Gelnhausen (welche es zuletzt 1779 nochmals für sich von Erbprinz Wilhelm bestätigt erhielt), die Apotheke an Adr. Fdr. Ullrich verkaufte. Dieser Ullrich gründete im Jahre 1834 die erste Hanauer Main-Badeanstalt, welche 1872 einging. Von Ullrich kam die Apotheke in Besitz von Julius Dörr, dann Heinrich Sporleder und jetzt ist Besitzer Apotheker E. Parrot. Die Verhältnisse der Neu-Hanauer-Apotheken waren schwieriger darzulegen, da hier eigenthümliche, widersprechende Bestimmungen getroffen waren. Die Gründung der 3 ältesten Apotheken hatte stattgefunden gemäss der Kapitulation zwischen Philipp Ludwig, dem Erbauer der Neustadt, auf Grund der dieser zugestandenen Gewerbefreiheit. Da jedoch die Zahl der 3 eingerichteten Neu-Hanauer-Apotheken der Zahl der Bewohner nicht entsprach und dadurch ein Schaden für Apotheker und Publikum angenommen wurde, bestimmte 1692 Philipp Reinhard in der »privilegirten Confirmation«, dass diese 3 Apotheken allein weiter bestehen sollten, es dürfte unter keinen Umständen eine fernere errichtet
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